BMW BKK
Kündigungsadresse:
BMW BKK
Postfach 1533
84126 Dingolfing
Telefon: | +49 8731 76-29900 |
---|---|
Fax: | +49 8731 76-29950 |
Email: | Betriebs.Krankenkasse@bmw.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
Alle Angeben ohne Gewähr
Gib einfach eine Bewertung ab.
4.3/5
von insgesamt10
Bewerte den Service von BMW BKK
BMW BKK Verträge kündigen
BMW BKK Verträge widerrufen
Änderung der Bankverbindung an BMW BKK senden
Adressänderung an BMW BKK senden
Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei BMW BKK
Die BMW BKK kümmert sich als offene gesetzliche Krankenversicherung um gesetzliche Versicherte Arbeitnehmer und versicherte die eine freiwillige Mitgliedschaft in dieser Krankenkasse mit renommiertem Ruf nutzen. Diese guten Leistungen sind sehr beliebt, doch auch hier kann es zum Umstand kommen, dass Sie eventuell als Mitglied diese Krankenkasse verlassen wollen. Das Thema Kündigung ist dann gefragt und hier ergeben sich einige wichtige Fragen, die Ihnen hier beantwortet werden. Wie etwa gehen Sie im Fall einer Kündigung vor und welche Form müssen Sie wählen. Haben Sie Fristen die Sie beachten müssen und was ist mit den Zahlungen? Hier können Sie dazu alles erfahren und diese Tipps helfen Ihnen auch bei anderen Kündigungen.
Welche Kündigungsfristen gibt es bei der BMW BKK?
Wenn Sie als gesetzliches Mitglied der BMW BKK Ihre Mitgliedschaft verändern möchten und hier kündigen wollen, dann müssen Sie sich eine neue Krankenversicherung suchen. Diese übernimmt dann auch meist die Kündigung und hier gelten nur einfache Fristen zum Ende eines Monat. Hierbei ist lediglich wichtig, dass Sie als gesetzlich versichertes Mitglied eine lückenlose oder nahtlose weitere Versicherung haben. Wenn Sie freiwillig Mitglied bei der BMW BKK sind haben Sie eine Frist von 3 Wochen zum Ende eines Monat. Diese Frist ist dann einzuhalten wenn Sie ordentlich und schriftlich kündigen, Nutzen Sie dazu eine E-Mail oder eine schriftliche Kündigung. Denken Sie auch daran, dass Sie einen Nachweis brauchen, damit Sie dokumentieren können Ihre Kündigung überhaupt verschickt zu haben. Nutzen Sie dazu eine Einschreiben.
Gibt es Sonderkündigungsfristen bei der BMW BKK?
Sonderkündigungsfristen sind mit Sonderregelungen und Sonderkündigungsrechten verbunden. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, dann ist der Wechsel eine Formsache und somit eine Sonderkündigung. Hier haben Sie ganz kurze Fristen von 3 Tagen zum Ende eines Monats oder den nahtlosen Übergang zu Ihrer neuen Versicherung. Bei freiwillig Versicherten Personen gibt es auch verkürzte Fristen, es geht schließlich auch immer darum, dass Sie die Voraussetzungen der jeweiligen Versicherungsform bei einer Krankenversicherung erfüllen müssen. Ändert sich bei Ihren persönlichen Voraussetzungen etwas, dann haben Sie immer das Recht außerordentlich zu kündigen und diese Fristen sind wie gesagt sehr kurz. Bei einigen dieser kurzen Kündigungen müssen Sie gar keine Form einhalten und vieles wird Ihnen auch von der neuen Krankenkasse abgenommen, die Sie aufnimmt. Im Falle das Sie trotzdem schriftlich agieren, empfiehlt sich auch immer der Postweg mit Einschreiben.
Wie lange dauert es bis ich eine Kündigungsbestätigung von der BMW BKK bekomme?
Die Bestätigung lässt nicht lange auf sich warten, denn die Versicherung möchte die Versichertenkarte zurück und wenn Sie kündigen brauchen Sie auch einen Nachweis. Sie müssen schließlich weiter Versicherungsschutz im Krankheitsfall haben und so arbeitet diese Versicherung schnell. Etwa 2 - 3 Werktage und dann liegt diese Bestätigung vor.
Erlischt mit der Kündigung automatisch meine erteilte Einzugsermächtigung?
Einzugsermächtigungen sind immer gesonderte Vereinbarungen, sofern dieser erteilt sind ist Ihnen zu raten, diese mit einem Schreiben zu entziehen. Bei zu viel geleisteten Beiträgen über eine Einzugsermächtigung haben Sie das Recht und die Möglichkeit einer Rück-Buchung in einer Frist von 8 Wochen.
Wie lange kann ich meinen Vertrag mit der BMW BKK widerrufen?
Ein Widerruf eines Vertrages hat eine Frist von 8 Tagen nach Abschluss des Vertrages. Widerrufsrechte beziehen sich immer auf Geschäftsabschlüsse.