BKK Salzgitter

Kündigungsadresse:

BKK Salzgitter

Thiestr. 15
38226 Salzgitter


Telefon:05341/405-700
Fax:05341/405-405
Email:service@bkk-salzgitter.de
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14.11.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei BKK Salzgitter

Wer seine Krankenversicherung bei der BKK Salzgitter kündigen möchte, der kann dieses unter Einhaltung einer Kündigungsfrist und der Form jederzeit tun. Grundsätzlich kann man seine Versicherung bei der BKK Salzgitter jederzeit kündigen. Nur eines muss man hierbei beachten, es gibt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Wer also zum Beispiel zum Monatsende November seine Versicherung bei der BBK Salzgitter kündigen möchte, der muss wissen, das diese dann erst zum 31. Januar des kommenden Jahres wirksam wird.

Neben dieser Kündigungsfrist von zwei Monaten, muss man wie bereits erwähnt, auch die Kündigungsform beachten. Eine Kündigung bei der BKK Salzgitter muss grundsätzlich in Schriftform erfolgen. Eine mündliche Kündigung, zum Beispiel über das Telefon ist nicht zulässig und wird nicht von der BKK Salzgitter anerkannt. Das Kündigungsschreiben muss neben den Kontaktdaten, auch die Versicherungsnummer und das gewünschte Kündigungsdatum beinhalten. Nicht dagegen muss man in seinem Kündigungsschreiben, einen Grund für die Kündigung nennen. Ob man daher einen Grund für die Kündigung nennt, bleibt jedem selbst überlassen. Nicht vergessen darf man bei seiner Kündigung der Versicherung die Unterschrift. Nur mit Unterschrift ist eine Kündigung bei der BKK Salzgitter auch wirksam. Nach dem Verfassen vom Kündigungsschreiben muss man dieses an die BKK Salzgitter senden. Beim Versenden der Kündigung, kann man wahlweise diese über den Postweg oder als Fax vornehmen. Eine Übermittlung der Kündigung per E-Mail ist nicht möglich. Beim Versenden der Kündigung an die BKK Salzgitter über den Postweg, sollte man zwei Dinge beachten. Zum einen sollte man die Zustellzeiten beachten, gerade wenn man einen bestimmten Kündigungszeitpunkt einhalten möchte, muss man die Kündigungsfrist berücksichtigen. Grundsätzlich beginnt die Kündigungsfrist immer erst zu laufen, mit dem Datum des EIngang der Kündigung bei der BKK Salzgitter. Wer als zum Beispiel zum 31. Januar kündigen möchte, das Kündigungsschreiben aber erst am 01. Dezember bei der BKK Salzgitter ankommt, hat den Kündigungszeitpunkt verpasst. Die Kündigung wird dann erst im nächsten Monat, im Feburar wirksam. Das zweite was man bei der Übermittlung der Kündigung über den Postweg beachten muss, ist der fehlende Nachweis. Den einen Nachweis hat man nur, wenn man die Kündigung als Einschreiben versendet. Nach der Kündigung erhält man von der BKK Salzgitter eine Bestätigung der Kündigung und eine Mitgliedsbescheinigung über den Zeitraum der Mitgliedschaft. Seine Chipkarte muss man mit Ablauf der Mitgliedschaft an die BKK Salzgitter zurücksenden.

Eine weitere Form der Kündigung, hat man durch das Sonderkündigungsrecht. Das Sonderkündigungsrecht hat man bei Veränderungen, zum Beispiel bei Erhöhungen der Kosten für die Versicherung. Da man über jede Vertragsveränderung durch die BKK Salzgitter informiert werden muss, erhält man in einem solchen Fall eine Information. Diese Information beinhaltet dann auch Hinweise zu einem Sonderkündigungsrecht der Versicherung.

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