BKK Pfalz

Kündigungsadresse:

BKK Pfalz

Lichtenbergerstraße 16
67059 Ludwigshafen


Telefon:0800 / 133 33 00
Fax:0621 / 68 559 559
Email:info@bkkpfalz.de
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14.11.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei BKK Pfalz

Die BKK Pfalz ist eine Betriebskrankenkasse für gesetzlich versicherte Angestellte und Arbeiter. Weiterhin bietet die Krankenkasse eine freiwillige Krankenversicherung an. Ebenfalls werden von der Krankenkasse Kinder und Jugendliche sowie Rentner aufgenommen.

Wie erfolgt die fristgerechte Kündigung?

Die fristgerechte Kündigung der BKK Pfalz kann in der Regel nur durch einen Kassenwechsel erfolgen. Alle Arbeitnehmer und Rentner unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze sind verpflichtet, sich gesetzlich zu versichern. Dabei ist die Wahl der Krankenkasse allerdings frei. Wer die Krankenkasse wechseln möchte kann dies grundsätzlich mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende. Dabei müssen keinerlei Gründe vorliegen und der Wechsel erfolgt problemlos. Die Mindestvertragslaufzeit bei der BKK Pfalz beträgt dabei 18 Monate.
Die BKK Pfalz benötigt für die Kündigung vom Mitglied eine schriftliche Kündigung mit Angabe der Folgeversicherung. Wir empfehlen die Kündigung entweder direkt bei einer Geschäftsstelle der Krankenkasse abzugeben oder die Kündigung per Einschreiben an die Hauptverwaltung zu senden. Sobald die BKK Pfalz die Kündigung erhalten hat, erfolgt die Bestätigung über den Eingang. Kurz nach Prüfung des Kündigungsantrages wird die BKK Pfalz die Kündigung schriftlich bestätigen und auch die neue Krankenkasse kontaktieren. Diese Kontaktaufnahme ist allerdings in der Regel dann bereits von der neuen Krankenkasse bei der BKK auch schon erfolgt.

Ausserordentliches Kündigungsrecht bei der BKK Pfalz

Insofern die BKK Pfalz eine Beitragserhöhung durchführt ist eine Sonderkündigung möglich. In diesem Fall wird die Mindestlaufzeit des Vertrages von 18 Monaten ausser Kraft gesetzt. Der Versicherte kann dann direkt mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen. Dies gilt allerdings nicht ewig sondern nur in einer Frist zur Kenntnisnahme. Daher ist bei der BKK Pfalz bei Eingang dieses Schreibens durchaus Eile geboten damit ein Wechsel zu einer anderen Kasse möglich wird.

Lastschriften und Lastschriftmandat

Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse wird in der Regel vom Arbeitgeber bei Angestellten einbehalten. Daher hat diese Berufsgruppe keine Einzugsermächtigung und auch kein Sepa Lastschriftmandat für die BKK Pfalz unterzeichnet. Bei freiberuflich Tätigen, Rentnern und Selbständigen die sich freiwillig bei der BKK Pfalz versichern sieht die Lage nicht so aus. Hier wird der Beitrag in der Regel direkt vom Girokonto des Mitglieds mittels eines Sepa Lastschriftmandats abgebucht. Daher wird es für diese Mitglieder notwendig das Mandat aufzukündigen. Die BKK Pfalz wird zwar in der Regel auch so keine weitere Abbuchung vornehmen. Aber es kann nicht schaden den Auftrag mit der Kündigung einfach mitzusenden. Sollte dann dennoch von der BKK Pfalz eine Abbuchung unberechtigt erfolgen so kann diese ohne Angabe von Gründen einfach wieder storniert werden.

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