BKK firmus
Kündigungsadresse:
BKK firmus
Gottlieb-Daimler-Str. 11
28237 Bremen
Telefon: | 0421 64343 |
---|---|
Fax: | 0421 6434451 |
Email: | info@bkk-firmus.de |
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14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei BKK firmus
Die BKK ist eine Krankenversicherung, die gesetzlich ist. Diese Versicherung wird allein zum Schutz der eigenen Person abgeschlossen und dann wird sie auch allumfänglich vorhanden sein. Nun können Selbstständige Personen eine solche Versicherung abschließen aber auch viele andere. Jeder, der eine solche Versicherung abschließen will, sollte aber auch immer den Versicherungsvertrag bereit halten. Denn damit lassen sich viele Fragen schon von Beginn an klären und auch ausräumen. Mit dieser Versicherung kann sich jeder nun einen umfassenden Schutz bieten und damit auch für die eigene Familie absolut sicher gehen, dass alles korrekt abläuft. Aber was passiert, wenn die Versicherung plötzlich nicht mehr die Richtige ist und was ist, wenn man sich über die eigenen Konditionen ärgert, weil diese doch nicht angemessen sind? Dann ist eine Kündigung unumgänglich. Aber hier ist entscheidend, dass die Kündigung an die richtige Stelle übersandt wird. Nur so kann sie auch absolut perfekt ablaufen und es ist dann auch möglich, damit perfekt zu handhaben und alles richtig zu machen in Sachen Kündigung. Im Zweifelsfalle kann immer noch der Persönliche Kontakt gesucht werden um weitere Fragen zu klären und um auch diese aus dem Weg zu räumen.
Welche Kündigungsfristen gibt es?
Bei einer solchen Versicherung handelt es sich um eine so genannte gesetzliche Versicherung. Diese ist natürlich kostenpflichtig aber auch Kündbar, wenn sie teurer wird. Dann sollte eine Kündigungsfrist von zwei Monaten immer eingeplant werden und das ist nicht nur bei der BKK Firmus der Fall, sondern auch bei vielen anderen Krankenversicherungen. Damit wird aber jeder genau richtig liegen und alles korrekt ablaufen lassen. Die Frist wird dann erlauben, sich nach einer neuen Versicherung um zu schauen und sich vielleicht anderweitig zu informieren über die einzelnen Konditionen der Versicherer.
Gibt es Sonderkündigungsfristen?
Es gibt Sonderkündigungsfristen, die von jedem auch eingehalten werden können. Eine Sonderkündigung wird in der Regel sofort greifen. Aber hier sollte es sich jeder gut überlegen, ob dieser Schritt wirklich erforderlich ist. Eine solche Versicherung ist überaus wichtig und sollte nicht unterschätzt werden. Mit einer Sonderkündigung, die etwa bei dem Tod einer versicherten Person greifen kann, ist nur im Ernstfall zu handeln.
Wie lange dauert es bis ich eine Kündigungsbestätigung bekommen?
Diese kann in der Kündigung explizit angefordert werden. Aber es sollte hier beachtet werden, dass auch die Bestätigung nicht unbedingt von der Versicherung heraus geschickt werden muss. Diese Versicherung wird sich vielleicht dann auch nicht allzu sehr absichern.
Erlöscht mit der Kündigung automatisch meine erteilte Einzugsermächtigung?
Eigentlich ist es so, dass auch eine Einzugsermächtigung erlöschen sollte, wenn die Kündigung der Krankenversicherung erfolgreich verlaufen ist. Damit wird aber jeder dann auch die Sicherheit haben, die Versicherung nicht mehr tragen zu müssen. Durch diese Kündigung sollte sich aber auch schnell eine andere Versicherung gesucht werden, um auch weiterhin einen umfassenden Schutz zu genießen.
Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen.
Die gesetzliche Widerrufsfrist ist vorgeschrieben und kann zwischen zwei und vier Wochen betragen. Der Vertrag sollte hinzugezogen werden um das Widerrufsrecht zu nutzen und dieses auch wirklich gut greifbar zu machen. Dieses Widerrufsrecht sollte auch nur aus gutem Grund genutzt werden.