BKK Braun-Gillette
Kündigungsadresse:
BKK Braun-Gillette
Westerbachstraße 23 a
61476 Kronberg im Taunus
Telefon: | 01803 9994444 |
---|---|
Fax: | 06173 301987 |
Email: | info@bkkbraun-gillette.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei BKK Braun-Gillette
Bei der BKK Braun-Gilette handelt es sich um eine Krankenversicherung auf die Niemand verzichten kann und sollte. Nur mit dieser Krankenversicherung kann eine gewisse Sicherheit aufkommen und die versicherte Person wird sich rundum wohlfühlen. Diese Krankenversicherung kann aber auch nützlich sein, wenn der Versicherte oder die versicherte Person ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen möchte. Nun kann es aber auch auf Grund von neuen Bedingungen dazu kommen, dass die Versicherung nicht mehr die Richtige für den Kunden ist. In diesem Fall sollte eine Wirksame Kündigung an die Versicherung abgesendet werden. Hier ist es aber immer unerlässlich, dass die richtige Stelle angeschrieben wird. Damit wird auch alles richtig gemacht und die Versicherung wird schon bald nicht mehr wichtig sein. Nur wer alles richtig macht, bei der Krankenversicherung und sich auch mit der Kündigung beschäftigt, wird diese recht einfach klären lassen. Die Kündigung sollte natürlich in erster Linie an die richtige Stelle gewandt werden. Es ist auch unerlässlich eine solche Kündigung zu unterschreiben, damit sie rechtskräftig ist. Eine solche Versicherung kann in der Regel schnell abgeschlossen werden und ist dadurch natürlich auch unverzichtbar und das kann auch die BKK Braun-Gilette betreffen.
Welche Kündigungsfristen gibt es?
Bei Krankenversicherungen in Deutschland finden sich gesetzliche Vorschriften, was die Kündigungsfristen angeht. Diese betragen in der Regel zwei Monate. Das ist überaus wichtig, für die versicherte Person, die sich vielleicht entschieden hat, eine andere Krankenkasse in Betracht zu ziehen. Mit einer solchen Krankenversicherung wird dann aber alles absolut richtig ablaufen und jeder kann sich gleich wohler fühlen. Die Kündigung kann nur so korrekt durch geführt werden. Also sollten Sie sich auch nicht wundern, wenn die Versicherungsgesellschaft etwas länger auf sich warten lässt mit der Kündigung.
Gibt es Sonderkündigungsfristen?
Natürlich wird es auch Sonderkündigungsfristen geben. In der Regel ist aber eine Sonderkündigung auch immer gut begründet. So kann beispielsweise jemand von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, der eine Erhöhung bekommen hat. Auch der Tod der versicherten Person ist ein Grund eine Sonderkündigung aus zu sprechen. Das kann immer in Betracht gezogen werden und das sollte es auch.
Wie lange dauert es bis ich eine Kündigungsbestätigung bekommen?
Eine solche Bestätigung muss nicht versendet werden. Das ist auch überhaupt nicht erforderlich. Wer die Bestätigung nicht abwarten kann, hat auch die Möglichkeit mit dem Kundendienst zu telefonieren um sich nach dem Status der Kündigung zu informieren und nach zu haken, wann die Bestätigung geschickt wird.
Erlöscht mit der Kündigung automatisch meine erteilte Einzugsermächtigung?
Natürlich ist es so, dass auch die Einzugsermächtigung erlischt, wenn die Kündigung erfolgreich war. Es sollten somit keine weiteren Einzüge mehr stattfinden und diese werden auch nicht mehr erforderlich sein, wenn eine solche Kündigung erfolgt ist. Nun kann eine Kündigung auch wirklich erfolgreich sein und das wird sie auch.
Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen.
Es bietet sich eine Möglichkeit in Deutschland und die ist wirklich gut. Denn jeder Vertrag kann innerhalb einer bestimmten Frist widerrufen werden. Diese beträgt in der Regel zwischen zwei und vier Wochen. Damit der Widerruf auch korrekt ablaufen kann, ist es unheimlich wichtig, dass dieser rechtzeitig versandt wird.