BKK advita
Kündigungsadresse:
BKK advita
Rheinallee 145
55120 Mainz
Telefon: | 06731 9474-0 |
---|---|
Fax: | 06731 9474-209 |
Email: | info@bkk-advita.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei BKK advita
Gibt es ein Sonderkündigungsrecht?
Wo muss die Kündigung hin?
Wie kann ich bei der BKK advita kündigen?
Die Kündigung der Mitgliedschaft einer gesetzlichen Krankenversicherung und der Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung sind unkompliziert und schnell zu erledigen. Dennoch bedarf es der Beachtung einiger Formalien und Fristen.
Sie können Ihre Mitgliedschaft zum Monatsende mit einer Frist von zwei Monaten kündigen.
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie mindestens 18 Monate bei der BKK advita versichert sind.
Die Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen.
Wenn Sie also zum Beispiel zwischen dem 01.August und dem 31. August kündigen, endet Ihre Mitgliedschaft am 31. Oktober und Sie sind ab dem 01. November bei Ihrer neu gewählten Krankenversicherung versichert.
Sollte es während eines Kassenwechsels wider Erwarten zu Problemen oder Verzögerungen kommen, so hat das für Sie keine unangenehmen Auswirkungen, da durchgehend Versicherungsschutz besteht.
Die BKK advita benötigt von Ihnen ein schriftliches Kündigungsschreiben, in dem Sie mitteilen, dass Sie zum nächstmöglichen oder einem späteren Zeitpunkt kündigen und die Krankenkasse wechseln wollen. Das Kündigungsschreiben sollte Ihren vollständigen Namen, die aktuelle Adresse und Ihre Mitgliedsnummer enthalten und unterschrieben sein. Sie müssen Ihren Wechselwunsch nicht begründen und auch nicht die neu gewählte oder noch zu wählende Krankenversicherung benennen.
Sie erhalten dann innerhalb von 14 Tagen eine Kündigungsbestätigung von der BKK advita. Hierauf haben Sie einen gesetzlichen Anspruch.
Diese Kündigungsbestätigung müssen Sie dann der neu gewählten Krankenversicherung vorlegen, um dort Ihren Beitritt erklären zu können.
Gibt es ein Sonderkündigungsrecht?
Die Möglichkeit seiner Krankenversicherung zu kündigen, wenn diese die Beiträge erhöht, ist heute nicht mehr möglich, aber auch nicht mehr nötig, da alle Krankenkassen einen Einheitsbetrag erheben. Das heißt, dass eine Beitragserhöhung die Mitglieder aller gesetzlichen Krankenversicherungen gleich trifft.
Allerdings haben die Krankenversicherungen heute die Option, über diesen Einheitsbetrag hinaus, Zusatzbeiträge zu erheben. Somit kann sich für den Versicherten ein finanzieller Vorteil ergeben, wenn er zu einer Krankenversicherung wechselt, die keinen Zusatzbeitrag erhebt oder einen bereits erhobenen Zusatzbeitrag nicht weiter erhöht. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit eines Wechsels der Krankenkasse durch die Versicherten. Ein solches Sonderkündigungsrecht besteht auch bei der Reduzierung von Rückerstattungen. Sowohl die Beitragserhöhung, als auch das dadurch entstandene Kündigungsrecht müssen dem Mitglied spätestens einen Monat vor der Wirksamkeit mitgeteilt werden.
Die BKK advita hat ihren Zusatzbeitrag zum 01.04.2012 abgeschafft.
Wo muss die Kündigung hin?
Ihre schriftliche Kündigung kann an die Hauptverwaltung in Alzey oder an Ihr zuständiges Kundencenter vor Ort geschickt werden.
Die Anschrift der Hauptverwaltung in Alzey lautet:
BKK advita
Hauptverwaltung Alzey
Mainzer Str. 5
55232 Alzey