BIG
Kündigungsadresse:
Bundesinnungskrankenkasse Gesundheit
Rheinische Straße, 1
44137 Dortmund
Telefon: | 0231.5557-0 |
---|---|
Fax: | 0231.5557-199 |
Email: | info@big-direkt.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei BIG
Voraussetzung für eine Kündigung bei der BIG Krankenkasse ist eine mindestens 18 Monate andauernde Mitgliedschaft. Wahltarife binden dich bis zu 3 Jahre. Hast du diese Voraussetzung aber erfüllt, so kannst du mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten kündigen und die Krankenkasse wechseln. Dabei kündigst du immer zum Ende des übernächsten Kalendermonats.
Ein Sonderkündigungsrecht steht dir bei Einführung oder Erhöhung eines Zusatzbeitrages zu, oder wenn angekündigte Prämien gestrichen werden. Die Kündigungsfrist ändert sich nicht. Auch wenn es sich um eine Sonderkündigung handelt, bleibt sie bei 2 Monaten - immer zum Ende des übernächsten Kalendermonats. Interessant ist jedoch, dass bei der Sonderkündigung die Regelung der 18 monatigen Mitgliedschaft, sowie die Regelung über die 3 Jahre Mitgliedschaft bei Wahltarifen, außer Kraft tritt. Die einzige Ausnahme hier, bildet der Wahltarif für Krankengeld bei Selbstständigen.
Wie lange dauert es, bis ich eine Kündigungsbestätigung bekomme?
Die Kündigungsbestätigung durch die BIG Krankenkasse erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Kündigung. Bitte beachte, dass neue Mitgliedsbescheinigungen durch die andere Krankenkasse nur dann ausgestellt werden können, wenn die Kündigungsbestätigung der BIG Krankenkasse vorliegt.
Erlischt mit der Kündigung automatisch meine erteilte Einzugsermächtigung?
Du solltest unabhängig von der Vertragskündigung die Einzugsermächtigung widerrufen. Es kann mal passieren, dass weiterhin unberechtigt Sonderbeiträge von deinem Konto abgebucht werden, da weder deine Kündigung, noch die Kündigungsbestätigung auch die Einzugsermächtigung kündigt. Hierbei gibt es keine Frist zu beachten - du kannst die Einzugsermächtigung zu jedem Zeitpunkt bei der BIG Krankenkasse widerrufen. Zu unrecht abgebuchte Beträge kannst du bei Lastschrift innerhalb von 6 Wochen zurückfordern, bei der SEPA Lastschrift geht dies sogar für 8 Wochen.
Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen?
Seit 2009 besteht in Deutschland die Krankenversicherungspflicht. Du als Versicherungsnehmer hast aber die freie Wahl dich für eine der Krankenkassen zu entscheiden. Beim Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in eine private Krankenversicherung hast Du ein 14 tägiges Widerrufsrecht, von dem du einfach schriftlich Gebrauch machen kannst. Wechselst Du aber in eine andere gesetzliche Krankenkasse, dann gilt kein Widerrufsrecht. Doch keine Sorge: du hast die Möglichkeit innerhalb der Kündigungsfrist der alten Krankenkasse einfach die Kündigung oder deine Wahlentscheidung zu widerrufen. Zum besseren Verständnis: du widerrufst nicht den Vertrag bei der neuen Krankenkasse, sondern die Kündigung bei der alten Krankenkasse. Der Widerruf der Kündigung muss schriftlich erfolgen. Beachte jedoch: ist deine Kündigungsfrist von 2 Monaten bei der alten Krankenkasse abgelaufen, so erlischt der Anspruch auf Widerruf der Kündigung/ Wahlentscheidung. In diesem Fall beginnen deine 18 Monate Versicherungspflicht (vor einer erneuten möglichen Kündigung) von vorne, und zwar bei der neuen Krankenkasse.