BGV
Kündigungsadresse:
Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband
Durlacher Allee 56
76131 Karlsruhe
Telefon: | 0721 660-0 |
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Fax: | 0721 660-1688 |
Email: | service@bgv.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei BGV
Wer eine Versicherung bei der BGV hat und diese kündigen möchte, so ist dieses im Prinzip jederzeit möglich. Wobei eine Kündigung der Versicherung bei der BGV nicht automatisch auch bedeutet, das diese sofort endet. Vielmehr gibt es eine Kündigungsfrist und eine Vertragslaufzeit. Grundsätzlich beträgt bei der BGV die Vertragslaufzeit ein Jahr. Dieses eine Jahr, muss hierbei kein Kalenderjahr sein. Möchte man jetzt seine Versicherung bei der BGV kündigen, muss man drei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen.
Die Kündigung muss nach den Geschäftsbedingungen der BGV schriftlich verfassen und auch einreichen. Mündliche Kündigungen oder Kündigungen per E-Mail sind bei der BGV nicht zulassig. Ein Kündigungsschreiben an die BGV muss bestimmte Inhalte beinhalten. Zu diesen Inhalten beim Kündigungsschreiben gehören die persönlichen Daten, die Versicherungsnummer, der gewünschte Kündigungszeitpunkt und die Unterschrift. Einen Grund der Kündigung seiner BGV Versicherung muss man nicht nennen. Ist man sich unsicher beim Verfassen des Kündigungsschreiben, so kann man natürlich auf die nachfolgende Hilfe zurückgreifen. Hier muss man nur noch seine Daten ins Formular eintragen, dann ausdrucken und unterschreiben. Und schon ist die Kündigung an die BGV fertig. Das Kündigungsschreiben muss man an die BGV senden. Hierbei kann man sein Kündigungsschreiben als Fax oder über den Postweg senden. Bei der Versendung der Kündigung über den Postweg sollte man die Dauer für die Zustellung berücksichtigen. Den maßgeblich im Hinblick auf die Laufzeit der Kündigungsfrist, ist nicht das Absendedatum, sondern das Eingangsdatum bei der BGV.
Da man seine Versicherung bei der BGV auch über das Internet abschließen kann, hat man als Kunde nach dem Fernabsatzgesetz ein Widerrufsrecht. Dies bedeutet, man kann seine Versicherung bei der BGV innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen kündigen. Nimmt man in dieser Zeit das Widerrufsrecht in Anspruch, wird der abgeschlossene Vertrag wieder rückgängig gemacht. Als weiteres Recht hat man als Kunde der BGV das Sonderkündigungsrecht. Das Sonderkündigungsrecht ist ein Ausnahmerecht von dem man Gebrauch machen kann. Ein tpyischer Fall für das Sonderkündigungsrecht wäre zum Beispiel eine Beitragserhöhung im laufenden Vertrag. In einem solchen Fall kann man aus seinem Vertrag aussteigen. Ähnlich wie beim Widerrufsrecht, gibt es auch beim Sonderkündigungsrecht eine Frist die man einhalten. Verpasst man diese Frist, kann man den Vertrag nur noch im Rahmen einer regulären Kündigung kündigen. Möchte man sein Recht, ob Widerrufsrecht oder Sonderkündigungsrecht, so muss man dieses der BGV im Rahmen eines schriftlichen Kündigungsschreiben mitteilen. Im Gegensatz zur regulären Kündigung, sollte man im Fall einer solchen speziellen Kündigung, einen Kündigungsgrund nennen.