Bayerischer Versicherungsverband

Kündigungsadresse:

Bayerischer Versicherungsverband

Maximilianstraße 53
80530 München


Telefon:089 21 60-0
Fax:089 21 60-27 14
Email:service@vkb.de
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Bayerischer Versicherungsverband

Ein Vertrag ist immer bei einer Vertragsdauer von einem Jahr, drei Monate vor Vertragsende zu kündigen. Diese Kündigung ist in Textform zu kündigen, aber eine Angabe von Gründen ist nicht notwendig. Bei einer Vertragsdauer, die unter einem Jahr liegt, ist eine Kündigung nicht nötig, da der Vertrag nach Ablauf der Zeit endet. Bei einer Vertragsdauer, die länger als drei Jahre andauert, ist der Vertrag schon vor Ablauf des dritten Jahres zu kündigen. Auch hier gilt wieder, dass die Kündigung in Textform, ohne die Notwendigkeit einer Angabe von Gründen vorzunehmen und drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres, bei dem Versicherer eingegangen sein muss.

Gibt es Sonderkündigungsfristen?

Sonderkündigungsregeln treten in Kraft, wenn der Versicherungsnehmer verstorben ist. Dann können die Angehörigen eine Sonderkündigungsfrist in Anspruch nehmen. Hierbei ist aber die Todesurkunde des Versicherten vorzulegen und auch in diesem Fall ist eine Sonderkündigungsfrist von 14 Tagen einzuhalten. Mit dieser Sonderkündigungsfrist haben die Hinterbliebenen das Recht, den Vertrag auch vorzeitig zu kündigen, ohne dass sie bei Vertragsabschluss anwesend waren.

Wie lange dauert es, bis ich eine Kündigungsbestätigung bekommen?

Nur wenige Tage dauert es, bis die Kündigungsbestätigung beim Versicherungsnehmer, der die Kündigung vorgenommen hat, eintrifft. Und wenn dies nicht der Fall sein sollte, hat man die Möglichkeit sich mit der Versicherung in Verbindung zu setzen und nachzufragen. Normalerweise sollte aber eine Kündigungsbestätigung nach spätestens 14 Tagen bei dem Kunden eingegangen sein.

Erlischt mit der Kündigung automatisch meine erteilte Einzugsermächtigung?

Hat man den Vertrag gekündigt, ist eine erteilte Einzugsermächtigung automatisch erloschen. Es bedarf keiner speziellen Kündigung, aber wenn man möchte, kann ein Zusatz bereits in die Kündigung zur Sicherheit mit eingefügt werden. Damit ist eine hundertprozentige Löschung der Einzugsermächtigung garantiert und der Versicherungsnehmer muss nicht befürchten, dass die einst vereinbarten und eingezogenen Prämien auch weiterhin eingezogen werden.

Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen?

Hat man eine Versicherung abgeschlossen, die für ein Jahr gültig ist, kann man diese in einem Zeitraum von 14 Tagen ab dem Datum des Vertragsabschlusses auch wieder widerrufen. Der gesetzliche Zeitraum muss aber dringend und fristgemäß eingehalten werden. Ist die nicht der Fall, tritt der Vertrag in Kraft. Der Widerruf muss schriftlich und ohne Angabe von Gründen an das Versicherungsunternehmen gesendet werden. Das geht per E-Mail, Fax oder per Einschreiben. Das bedeutet, dass man sich nach Vertragsschluss noch insgesamt 14 Tage Zeit nehmen kann, um über den Vertragsschluss nachzudenken und die Entscheidung gegebenenfalls zu revidieren. Danach ist dies nicht mehr möglich.

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