Basler Zeitung

Kündigungsadresse:

Basler Zeitung Medien

Postfach 2250
4002 Basel


Telefon:+41 61 639 13 13
Fax:+41 61 639 10 20
Email:abo@baz.ch
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Basler Zeitung

Wer über ein Abo bei der Basler Zeitung verfügt, der hat vielleicht auch mal Grund für eine Kündigung. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine Zeitung nicht oder verspätet geliefert wird. Meist können die Wogen durch den Aboservice wieder geglättet werden. Wenn es allerdings zur Kündigung kommt, gibt es gewisse Regeln, an die man sich halten muss. Hierzu gehört vor allem, dass die Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Man muss hier allerdings wissen, welches Abo man abgeschlossen hat. Es gibt Abos, die nach 8 Wochen enden, nach 3 Monaten, nach 6 Monate oder 12 Monaten. Und auch nach 24 Monaten ist es bei einer Abo-Variante erst möglich den Vertrag zu kündigen. Diese Abos enden aber nicht automatisch mit dem Ende der Bezugszeit, sondern verlängern sich, wenn das Abo nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Schriftlich kündigen!

Es wichtig, dass das Abo bei der Basler Zeitung rechtzeitig und schriftlich gekündigt wird. Es ist daher sehr wichtig, dass man sich direkt bei der Zeitung über die Kündigungsfristen informiert. Denn verpasst man die Kündigungsfrist auch nur um einen Tag, wird die Kündigung nicht anerkannt und das Abo läuft erst einmal weiter für einen weiteren bestimmten Bezugszeitraum. Damit man sicher gehen kann, dass das Kündigungsschreiben auch rechtzeitig beim Verlag eingegangen ist, sollte das Kündigungsschreiben per Einschreiben gesandt werden. Für die schnelle Bearbeitung ist wichtig, dass wichtige Daten im Kündigungsschreiben vorhanden sind. Hierzu gehören die Kundennummer bzw. die Abonummer, der Name und die Adresse. Eine Kündigung des Abos über die Webseite der Zeitung ist nicht möglich. Kündigungen per Email oder Fax können nicht berücksichtigt werden.

Einzugsermächtigung widerrufen und um Kündigungsbestätigung bitten

Ideal ist, wenn im Kündigungsschreiben für das Abo der Basler Zeitung auch steht, dass mit dem Ende des Abos auch der Bankeinzugs-Auftrag widerrufen wird. Gebeten werden sollte die Basler Zeitung im Kündigungsschreiben für das Abo auch um eine Bestätigung der Kündigung. Es gibt allerdings keinen speziellen und auch keinen gesetzlich fixierten Zeitraum, in dem die Basler Zeitung dem Abonnenten die Kündigung bestätigen muss. Erfolgt diese jedoch nicht innerhalb von einigen Wochen, kann der Abonnement ruhig einmal direkt nachfragen. Die Hotline der Baseler Zeitung ist an 7 Tagen der Woche besetzt. Eine Kündigung per Telefon kann jedoch nicht angenommen werden.

Rücktritt von der Kündigung nicht möglich

Der Rücktritt von der Kündigung ist nicht möglich. Wenn man die Basler Zeitung dann doch noch weiterbeziehen möchte, muss man nach der erfolgten und bestätigten Kündigung ein neues Abo abschließen. Solange noch kein Kündigungsschreiben vorliegt, ist es allerdings möglich die Kündigung zurückzuziehen.

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