Badisches Tagblatt

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Badisches Tagblatt GmbH

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76481 Baden-Baden


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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Badisches Tagblatt

Im Badischen Tagblatt werden die Leser über Neuigkeiten informiert, die Deutschlandweit oder auch weltweit und natürlich regional bedingt sind. Diese Neuigkeiten können von jedem Leser im Monatsabo abgeschlossen werden. Wer sich für die Zeitung entschieden hat, sollte aber auch wissen, wie die richtige und vor allem fristgerechte Kündigung wirksam werden kann. Die Zeitung ist auf die Leser angewiesen aber dennoch findet sich hier ein sehr kulantes Kündigungsrecht für die Nutzer. Jeden Monat muss diese Zeitung gezahlt werden. Wer in Zahlungsverzug gerät, kann mit erheblichen Mehrkosten rechnen. Daher ist es immer wichtig, auch dies zu wissen.


Welche Kündigungsfristen finden sich beim Badischen Tagblatt?

Diese Zeitung wird in der Regel monatlich gezahlt und so verhält es sich auch mit einer Kündigung. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat und hier sollte der Leser noch wissen, das ein Vertrag sich immer um einen weiteren Monat verlängert. Es kommt auf den Bezugszeitraum an, in dem ein solcher Vertrag abgeschlossen wird. Wer nicht fristgerecht kündigt, muss damit rechnen, das sich der Vertrag um einen weiteren Monat verlängert. Dies sollte aber kein Problem darstellen. Der Vertrag lässt sich somit schnell auflösen und es wird zu keinen Problemen kommen.


Gibt es Sonderkündigungsfristen?

Hier muss zunächst geklärt werden, was eine Sonderkündigung mit sich bringt und wie diese sich auswirkt. Die Sonderkündigung ist nicht jedem Kunden des Badischen Tagblatt vorbehalten. Sonderkündigungsfristen finden sich nicht. Verstirbt der Bezieher der Zeitung, dann steht den Angehörigen natürlich zu, die Zeitung ab sofort zu kündigen. Weitere Gründe finden sich nicht.


Wie lange dauert es bis die Kündigungsbestätigung den Kunden erreicht?

Dies kann bei keinem Abo-Vertrag gesagt werden. Es ist immer mit einem Verwaltungsaufwand verbunden und je nachdem wie viele Kündigungen gerade zu bearbeiten sind, kann natürlich auch der Verwaltungsaufwand sein. Es sollte also etwas Zeit eingeplant werden, von dem Kunden. Um eine Sicherheit zu haben, das die Kündigung auch an die richtige Stelle gegangen ist, sollte der Kunde sich immer mit dem richtigen Absenden des Kündigungsschreibens absichern. Die Deutsche Post bietet Briefe an, die als Einschreiben Übergabe verschickt werden können. Damit kann der Kunde sicher sein, denn dieses Einschreiben muss von einem Verantwortlichen unterschrieben werden.


Wie ist das mit der erteilten Einzugsermächtigung? Erlischt diese mit einer Kündigung?

In der Regel sind alle Leistungen bereits gezahlt und es kommt zu keinen weiteren Schwierigkeiten. Somit kann gesagt werden, das eine erteilte Einzugsermächtigung natürlich erlischt, wenn der Vertrag gekündigt wird. Hier muss sich der Bezieher der Zeitung überhaupt keine Gedanken mehr machen. Er ist auf jeden Fall auf der richtigen Seite.


Wie lange gilt das Widerrufsrecht bei einem Zeitungsabo?

Auch hier wird natürlich eine Frist vorausgesetzt. Dieses Abo kann innerhalb von zwei Wochen nach dem Abschluss des Vertrages widerrufen werden.

Der Kunde sollte nun ausreichend informiert werden bezüglich seines eigenen Vertrages mit dem badischen Tagblatt. Hier sollte es zu keinen Problemen kommen, eine Kündigung auszusprechen. Wichtig ist nur, das dies immer schriftlich erfolgt. Eine mündliche Kündigung ist nicht sicher. Es sollte immer eine Bestätigung vorhanden sein um die Zeitung korrekt zu kündigen. Nur so kann der Kunde sicher sein, alles richtig gemacht zu haben.

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