Audi BKK
Kündigungsadresse:
Audi BKK
Ettinger Straße 70
85057 Ingolstadt
Telefon: | 0841 887-0 |
---|---|
Fax: | 0841 887-109 |
Email: | info@audibkk.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Audi BKK
Wie kann ich bei der Audi BKK kündigen?
Welche Kündigungsfrist muss beachtet werden?
Wo muss die Kündigung hingeschickt werden?
Kündigung der Mitgliedschaft bei der Audi BKK
Die Kündigung der Mitgliedschaft bei der Audi BKK unterliegt grundsätzlich den gesetzlichen Vorgaben. So muss der Versicherte mindestens 18 Monate bei der Audi BKK Mitglied gewesen sein um die Kasse wechseln zu können. Versicherte, mit einem der Wahltarife, haben sich zu einer Mindestbindefrist von 3 Jahren verpflichtet. Ausnahmen ergeben sich, sobald die Kasse über einen Zusatzbeitrag informiert. Der Versicherte hat ab Zugang der schriftlichen Information ein Sonderkündigungsrecht. Das Kündigungsschreiben muss explizit enthalten, dass der Versicherte von seinem Sonderkündigungsrecht aufgrund des Zusatzbeitrages Gebrauch macht.
Wie kann ich bei der Audi BKK kündigen?
Die Kündigung muss schriftlich bei der Krankenkasse eingehen. Der Brief muss folgende Punkte enthalten:
- Name und Anschrift des Versicherten
- Anschrift des Empfängers, der Audi BKK
- Datum der Kündigung
- Betreff mit der Aussage „Kündigung der Mitgliedschaft“
- Kündigungstext mit dem fristgerechten Termin, Geburtsdatum und Versicherungsnummer
- Bitte um eine schriftliche Bestätigung
- Eigene Unterschrift
- Evt. Hinweis, von Rückwerbeversuchen Abstand zu nehmen
Letzterer Punkt ist nicht verpflichten. Erfahrungsgemäß versucht die Audi BKK jedoch den Versicherten noch mal telefonisch zu kontaktieren um ihn von einem Rückzug der Kündigung zu überzeugen.
Welche Kündigungsfrist muss beachtet werden?
Bei der Audi BKK kann unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist, immer zum Ende des Monats, gekündigt werden. Dieses gilt auch für die Wahltarife. Diese können, 2 Monate vor Ablauf der vertraglichen Mindestbindefrist von 3 Jahren, gekündigt werden. Hier muss absolut fristgerecht gekündigt werden, da sich der Wahltarif sonst um ein weiteres Jahr verlängert. Der Normaltarif hingegen kann jederzeit innerhalb der 2 Monate gekündigt werden. Sollte der Versicherte erstmalig über den Zusatzbeitrag informiert worden sein, muss der Audi BKK die Kündigung schriftlich vor dem ersten Fälligkeitstermin aus dem Informationsschreiben vorliegen. Bei Kindern in der Familienversicherung endet das Versicherungsverhältnis automatisch, sobald diese selbst einer beruflichen Tätigkeit nachgehen.
Wo muss die Kündigung hingeschickt werden?
Die Adresse für das schriftliche Kündigungsschreiben lautet:
Audi BKK
Postfach 10 01 60
85001 Ingolstadt
Ebenfalls können Kündigungen per Fax eingehen. Hier besteht - wie bei der Email - die Gefahr, dass eine falsche Nummer gewählt wird und sich die Bearbeitung verzögert. Sollte das Bestätigungsschreiben nicht zeitnah beim Versicherten eintreffen, ist eine telefonische Nachfrage ratsam.
Oftmals bietet die neue Krankenkasse den Service, die Kündigungsformalitäten zu übernehmen. Diese haben in der Regel eine Kündigungsvorlage und kennen auch die aktuellen Anschriften. Auch auf dieser Vorlage darf die Original Unterschrift des Versicherten nicht fehlen.
Das Kündigen bei der Audi BKK kann schnell und unkompliziert über ein vorgefertigtes Formular erfolgen.
Dort werden einfach die Daten und Vertragsnummer eingegeben und dann muss das Formular hochgeladen und ausgedruckt werden.
Anschließend fehlt nur noch die Unterschrift.
Das Schreiben wird dann an folgende Adresse entrichtet:
Audi BKK
Privatkundenbetreuung
Postfach 10 01 60
85001 Ingolstadt
Nach Eingang der Kündigung erfolgt dann schriftlich eine Bestätigung.