Atrium
Kündigungsadresse:
Atrium - Archithema Verlag AG
Rieterstrasse 35
CH-80 Zürich
Telefon: | +41 (0) 44 204 18 18 |
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Fax: | +41 (0) 44 204 18 80 |
Email: | info@archithema.ch |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Atrium
Atrium ist eine Zeitschrift, die aus Österreich kommt. Die Zeitung bietet ihren Kunden viele Neuerungen und sollte immer mit Sorgfalt behandelt werden. Leider finden sich hier bezüglich der Kündigung keine weiterführenden Informationen, daher ist es immer ratsam, den Vertrag hinzu zu nehmen und alles genau durch zu lesen. Dieses Abo kann gekündigt werden, hier ist es aber wichtig alle Einzelheiten im Vertrag genau durch zu lesen. Wer dieses Abo wieder kündigen möchte, sollte daher immer genau hin zu schauen und die Kündigung immer mit Sicherheit ab zu senden. Diese Zeitschrift ist zwar schön und kann Tipps und Anregungen geben, aber wenn es um das Thema Kündigung geht, sollte genau hingeschaut werden.
Die Kündigungsfristen beim Atrium
Die Zeitung wird immer über einen bestimmten Bezugszeitraum ausgeliefert. Der Kunde muss immer sicher gehen, das hier alles ordentlich abläuft. Die Kündigung kann abgesendet werden und damit wird der Kunde vielleicht mehr in Erfahrung bringen können. Auch wann der eigentliche Termin für die Kündigung ist. Es ist wichtig, das eine Kündigung immer mit einem sicheren Brief verschickt wird. Da der Hauptsitz des Unternehmens in Österreich ist, sollte auch die Kündigung an diese Stelle gerichtet werden. Nur so kann der Kunde wirklich immer auf der richtigen Seite sein.
Das Sonderkündigungsrecht ein fordern
Auch Sonderkündigungsfristen finden sich bei Atrium leider nicht. Das Unternehmen zu durchschauen kann sich als schwierige Aufgabe heraus stellen. Aber es sollte dennoch nicht verzweifelt werden. Es gibt die besondere Kündigung und diese darf auch ausserordentlich sein, wenn der Abo Nehmer verstirbt. In diesem Fall sollte schnell gehandelt werden. Die Kündigung kann damit aber auf jeden Fall ab sofort erfolgen. Der Kunde wird sich sicher damit fühlen und hat nun alles richtig gemacht. Diese Sonderkündigung steht aber nur in diesem Fall zu.
Bekommt der Kunde eine Kündigungsbestätigung?
Wie schon zuvor erwähnt ist es hier immer wichtig, das der Vertrag oder besser die Kündigung das Unternehmen auf richtigem Weg erreicht. Die Kündigung sollte auf bestimmte Art und Weise verschickt werden. Ein Einschreiben Übergabe ist der richtige Weg um eine Kündigung wirksam werden zu lassen. Denn das Unternehmen oder ein Verantwortlicher innerhalb des Unternehmens muss den Empfang des Schreibens immer quittieren. Das ist wichtig und sollte unbedingt noch erwähnt werden. Der Kunde kann damit aber sicher sein, das alles ordentlich abläuft.
Wie ist das mit der erteilten Einzugsermächtigung?
Zu diesem Thema kann gesagt werden, das diese Ermächtigung erlischt. Es ist nur wichtig für den Kunden auch fristgerecht gekündigt zu haben. Wenn die Kündigung nicht fristgerecht erfolgt ist, dann kann es sein, das das Abo weiterläuft und dafür auch noch weitere Gebühren anfallen. In der Regel ist es aber so, das eine Einzugsermächtigung erlischt und der Kunde damit sicher ist.
Wie ist das mit dem Widerrufsrecht?
Dies sollte ebenfalls im Vertrag fest gehalten werden. In Deutschland ist das Widerrufsrecht per Gesetz geregelt. Diese Zeitung wird aber aus Österreich bezogen und daher gilt auch dieser Gerichtsstand, was das Widerrufsrecht angeht. Wer sich absichern will, sollte das Unternehmen schon vor der Buchung eines solchen Abos auch auf das Widerrufsrecht ansprechen.