ARBÖ – Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs
Kündigungsadresse:
Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs
Mariahilfer Straße 180
1150 Wien
Telefon: | +43 1 891 21-0 |
---|---|
Fax: | +43 1 891 21-236 |
Email: | info@arboe.at |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei ARBÖ – Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs
Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?
Welche Fristen sind bei der Kündigung zu beachten?
Wohin muss ich meine Kündigung schicken?
Habe ich ein Recht auf Rückerstattung von Beiträgen?
ARBÖ kündigen
ARBÖ stellt seinen Mitgliedern verschiedene Dienstleistungen und Einrichtungen bezüglich der Automobil-Branche zur Verfügung. Wenn Sie sich aus irgendeinem Grund entschieden haben die Mitgliedschaft bei ARBÖ zu beenden bedauern wir das sehr. Wir würden uns über eine Mitteilung der Gründe für Ihren Austritt freuen, damit wir unser Angebot weiterhin verbessern und optimieren können um unsere Mitglieder zufrieden zu stellen.
Selbstverständlich hat jedes Mitglied das Recht die Mitgliedschaft bei ARBÖ zu kündigen. Hierfür sollten Sie lediglich einige Richtlinien beachten, die auch in den Vereins-Statuten nachzulesen sind, damit es bei der Kündigung keine Probleme und Verzögerungen für Sie gibt.
Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?
Um die Mitgliedschaft bei ARBÖ zu kündigen muss eine Kündigung in schriftlicher Form vorliegen. Ein formloser Antrag reicht hierfür aus - die Kündigungsmodalität ergibt sich aus §5, Absatz 6 der Vereins-Statuten. Eine mündliche Kündigung ist somit nicht wirksam. Bei der Einsendung der Kündigung müssen Sie sich unbedingt an die Kündigungsfristen halten um zu verhindern, dass sich die Mitgliedschaft im Verein automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.
Welche Fristen sind bei der Kündigung zu beachten?
Die Mitgliedschaft kann immer nur zum Ende des Beitragsjahres auslaufen - das Ende des Beitragsjahres wiederum deckt sich mit dem Ende des laufenden Kalenderjahres. Knapp zusammengefasst: die Kündigung ist immer zum Ende des Kalenderjahres hin möglich.
Die Frist hierfür liegt bei drei Monaten vor Ende des Kalenderjahres. Die schriftliche Kündigung muss folglich spätestens drei Monate vor Ende des Kalenderjahres eingetroffen sein - ansonsten verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch. Die Fristen entnehmen Sie bitte auch dem §5, Absatz 6 der Mitglieds-Statuten.
Außerordentliche Kündigungen sind nicht vorgesehen - sollte diesbezüglich Klärungsbedarf bestehen, setzen Sie sich am besten mit ARBÖ in Kontakt bevor Sie eine Kündigung einschicken.
Wohin muss ich meine Kündigung schicken?
Ihre schriftliche Kündigung richten Sie bitte innerhalb der erläuterten Kündigungsfrist an die jeweilige Landesorganisation oder die Bundesorganisation - nur diese Stellen sind berechtigt eine Kündigung wirksam entgegen zu nehmen. Die Kündigung muss immer in schriftlicher, ausgedruckter und handschriftlich unterschriebener Form eingehen.
Habe ich ein Recht auf Rückerstattung von Beiträgen?
Nein. Sobald die Kündigung wirksam wird erlischt auch der Anspruch auf Rückerstattung von Beiträgen. Die ausgeschlossene Rückerstattung ergibt sich aus dem §5, Absatz 8 unserer Statuten.