AOK
Kündigungsadresse:
AOK-Bundesverband GbR
Rosenthaler Straße 31
10178 Berlin
Telefon: | 030 34646-0 |
---|---|
Fax: | 030 34646-2502 |
Email: | aok@rh.aok.de |
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14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei AOK
Kündigungsvorgang bei der AOK
Ab wann kann gekündigt werden?
Wo muss die Kündigung hingeschickt werden?
Wie lassen sich Verträge der AOK kündigen?
Hin und wieder kommt es vor, dass die Krankenkasse gewechselt wird oder aus verschiedenen Gründen der Vertrag mit ihr gekündigt werden muss. Dieses Verfahren läuft bei jeder Krankenkasse unterschiedlich ab. Wer sich beispielsweise dazu entscheidet, einen Vertrag mit der AOK Gesundheitskasse zu kündigen, sollte sich zunächst mit folgenden Fragen beschäftigen, um eine rechtskräftige Kündigung zu erzielen: Wie kann eine Mitgliedschaft bei der AOK gekündigt werden? Welche Kündigungsfristen gelten hierbei? Wo muss die Kündigung eingereicht werden?
Kündigungsvorgang bei der AOK
Wer eine Mitgliedschaft bei der AOK kündigen möchte, hat einen bereits bestehenden Vertrag in schriftlicher Form vorliegen. Er beinhaltet nicht nur alle Vertragsbedingungen, wie die Festlegung der monatlichen Beiträge und die dafür von der Gesundheitskasse bereitgestellten Dienste, sondern auch eine klare Festlegung des Kündigungsverlaufs. Hier werden alle wichtigen Punkte aufgelistet, die für eine offizielle Kündigung seitens der Mitglieder eingehalten werden müssen. Zunächst wird hierfür ein ebenfalls offizielles Schriftstück benötigt, dass für jede AOK Bezirksstelle separat als Mustervorlage im Internet zu finden ist. Eine formlose Kündigung entspricht hierbei nicht den Anforderungen der Krankenkasse, wodurch das Ausfüllen der bereitgestellten Musterkündigung unabkömmlich ist.
Ab wann kann gekündigt werden?
Die Kündigungsfristen sind ein Punkt, der bei einem solchen Vorgang große Beachtung finden sollte. Wird ein Vertrag - mit welchem Unternehmen oder welcher Person auch immer - abgeschlossen, kann dieser nicht von einem Tag auf den anderen gekündigt werden. Bei der AOK gibt es hinsichtlich des Kündigungszeitraums klare Richtlinien. Ein gewöhnlicher Vertrag kann nicht vor mindestens 18 Monaten Laufzeit gekündigt werden. Handelt es sich allerdings um spezielle Wahltarife, ist eine Vertragsbindung bis zu drei Jahren möglich, bevor die Mitgliedschaft gekündigt werden kann. Ist die Mindestvertragslaufzeit erreicht, kann auch hier nicht fristlos gekündigt werden. Der zuständigen AOK Stelle muss mindestens zwei Monate zuvor eine schriftliche, sachgemäß ausgefüllte Kündigung vorliegen. Auf Wunsch kann hierbei auch von Rückwerbebesuchen auf Seiten der AOK abgesehen werden, sofern dies in der Kündigung festgehalten wurde.
Wo muss die Kündigung hingeschickt werden?
Wohin die Kündigung letztendlich geschickt werden muss, ist von der AOK Außenstelle abhängig, bei der man gemeldet ist. Die AOK Bremen, AOK Nordost, AOK Nordwest oder AOK Sachsen-Anhalt sind hier nur einige Beispiele. In welchem AOK Bundesverband die vorliegende Mitgliedschaft besteht, ist sowohl im Vertrag selbst, als auch auf der Mitgliedskarte zu ersehen. Jeder Bundesverband hat seinen eigenen Hauptsitz, an den die Kündigung unter Beachtung aller angesprochenen Vorgaben eingesandt werden kann.
Beim kündigen von Verträgen tue ich mich schwer, besonders dann wenn es um eine Kündigung meiner Krankenkasse geht. DIE AOK Niedersachsen sollte nicht mehr meine Krankenkasse sein, denn ich habe eine neue im Visier. Mit dem Dienstanbieter Abo-Manager.de war es leicht, denn dieser Internetservice bietet genau die richtigen Schreiben. Ich habe gleich das entsprechende Schreiben heruntergeladen, meine Daten eingesetzt und dann an die AOK Niedersachsen ein FAX geschickt. 5 Sterne für Abo-Manager, denn leichter geht es nicht und meine Empfehlung heißt, wer sicher kündigen will, der sollte sich diese Seite merken.