Altes Schauspielhaus
Kündigungsadresse:
Altes Schauspielhaus
Kleine Königstraße, 9
70178 Stuttgart
Telefon: | (0711) 225 94 0 |
---|---|
Fax: | (0711) 2 25 94 19 |
Email: | info[at]schauspielbuehnen.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Altes Schauspielhaus
Im Alten Schauspielhaus im Stuttgart sind zahlreiche verschiedene Abonnemtmöglichkeiten erhältlich, die sich aus einer Vielzahl von verschiedenen Vorstellungskombinationen zusammensetzen. Man kann sich auch für eine unterschiedliche Anzahl von Aufführungen entscheiden, für die man ein Abonnement abschließt. Möchte man ein Abonnement des Alten Schauspielhaus kündigen, so muss das vor Ablauf der laufenden Spielzeit geschehen. Ist man sich über den genauen Termin für die fristgerechte Kündigung nicht im Klaren, so empfiehlt es sich, im Büro des Alten Schauspielhauses in Stuttgart anzurufen und sich über den Termin zu informieren. Verpasst man es, bis spätestens zu dem vorgesehenen Termin zu kündigen, so verlängert sich das Abonnement in gleicher Form automatisch für eine weiter Spielzeit. Es empfiehlt sich, das Kündigungsschreiben in schriftlicher Form aufzusetzen. Im Schreiben sollte der genaue Name des Abonnenten sowie die Abo Nummer angegeben werden, damit die Kündigung möglichst schnell und ohne Nachfragen abgewickelt werden kann. Das Schreiben kann dem Theater durch eine Einschreibesendung zugeschickt werden. Auf diese Weise hat man mit der Quittung der Einschreibesendung einen Nachweis, dass der Brief termingerecht abgeschickt wurde und auch eine Empfangsbestätigung des Empfängers. Verschickt man das Schreiben auf andere Weise, sollte man unbedingt auf eine Bestätigung durch das Alte Schauspielhaus bestehen.
Das Abonnement wird beim Alten Schauspielhaus nach Erhalt der Karte vollständig bezahlt, so dass er für die laufende Spielzeit kein Sonderkündigungsrecht gibt. Deshalb ist es auch besonders wichtig, den Termin für die reguläre Kündigung wahrzunehmen, wenn man wünscht, das Abo nicht zu verlängern.
Wie auch für alle anderen Verträge hat man auch bei einem Abonnement für das Alte Schauspielhaus in Stuttgart ein Widerrufsrecht. Dieses Recht ist durch das Bürgerliche Gesetzbuch geschützt und muss in einer Frist von höchstens 14 Tagen nach Abschluss des Abonnement Vertrages wahrgenommen werden. Der Widerruf sollte schriftlich formuliert werden und ebenso wie ein Kündigungsschreiben den Namen und die Kundennummer des Kunden beinhalten und den klaren Wunsch zum Widerruf ausdrücken. Da es sich bei dem Widerruf um ein sehr zeitempfindliches Dokument handelt, sollte dieses in jedem Falle per Einschreiben zugestellt werden. Die Quittung des Einschreibens von der Post und eine Kopie des Schreibens sollten aufbewahrt werden, da sie den zeitgerechten Eingang beim Alten Schauspielhaus in Stuttgart nachweisen können. Ebenfalls ist natürlich darauf zu achten, dass man die richtige Adresse wählt.
Das Alte Schauspielhaus in Stuttgart bietet seinen Kunden unterschiedliche Möglichkeiten, um ein Abonnement zu bezahlen. Viele Kunden entscheiden sich dazu, dem Alten Schauspielhaus eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Auf diese Weise kann der Betrag für ein fortlaufendes Abonnement einfach vom Konto des Kunden abgebucht werden, sobald der Betrag für die neue Spielzeit fällig wird. Wenn man das Abonnement kündigt, erlischt damit nicht automatisch die Einzugsermächtigung. Deshalb ist es wichtig, daran zu denken, die Ein zugsermächtigung dann zu kündigen, wenn man das Abo kündigt. So kann man Mißverständnisse und ?rger vermeiden.
Möchte man sich für weitere Spielzeiten die Kosten für ein Abo beim Alten Schauspielhaus sparen, so ist der Prozess der Kündigung einfach und problemlos durchzuführen, wenn man daran denkt, die Kündigung zum richtigen Termin auszuschicken und darüber hinaus eine rechtskräftige Form zur Kündigung aufsetzt.