Allianz
Kündigungsadresse:
Allianz Versicherungs-AG
Königinstraße 28
80802 München
Telefon: | 49 89 3800-0 |
---|---|
Fax: | 0800 44001-02 |
Email: | info@allianz.de |
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14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Allianz
Allianz Versicherungen schützen Sie vor verschiedenen finanziellen Risiken. Aber im Laufe des Lebens ändert sich der Versicherungsbedarf und da ist eine Kündigung oft unumgänglich. Damit die Kündigung rechtskräftig ist, müssen Sie einiges richtig machen.
Kündigungsfristen beachten:
Sie müssen immer schriftlich und innerhalb von vorher festgelegten Fristen kündigen und das tun Sie bei einem Brief per Einschreiben oder per Fax. In beiden Fällen haben Sie eine Bestätigung, dass die Kündigung die Allianz auch erreicht hat. Ihre Kündigung muss eigenhändig vom Vertragsnehmer unterschreiben sein. In dem Schreiben bitten Sie die Allianz gleichzeitig um eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Die geltende Kündigungsfrist ist immer in den allgemeinen Versicherungsbedingungen im Vertrag festgehalten. Es greift auch das Gesetz für Versicherungsverträge (VVG). Eine Kündigungsbestätigung sollte spätestens 14 Tage nach der Kündigung bei Ihnen eintreffen. Ist das nicht der Fall haken Sie telefonisch einmal nach. Wichtig ist es immer die Vertragsnummer, Namen und Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift des Versicherungsnehmers anzugeben, damit die Kündigung zügig bearbeitet werden kann.
Bei der Allianz den Vertrag widerrufen
Sie können jede Versicherung nach Vertragsabschluss im Allgemeinen innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Bei Lebensversicherungen sind es sogar 30 Tage. Die Widerrufsfrist beginnt, mit Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung und eine unvollständige Information darüber heben die übliche Widerrufsfrist auf. Ist der Vertrag widerrufen wird er rückabgewickelt. Gezahlte Prämien werden zurückerstattet. Bei widerrufenen Lebensversicherungen bekommen Sie den Rückkaufswert erstattet zuzüglich der Überschusssätze. Es kann aber auch die für das 1. Jahr bereits gezahlte Prämie sein, je nachdem was für Sie günstiger ausfällt. Es gibt fälle in denen das Widerrufsrecht nicht greift. Es sind Verträge mit sofortigem Schutz oder Policen mit einer geringen Laufzeit von weniger als einem Monat. Online abgeschlossen haben Sie auch auf solche Verträge ein Widerrufsrecht.
Nicht alle Verträge müssen gekündigt werden!
Versicherungsverträge mit begrenztem Zeitraum, wie es Reiserücktrittskostenversicherungen sind, müssen Sie nicht zu kündigen. Solche Verträge enden automatisch. Nur Lebensversicherungen, können zum Ende des 1. Versicherungsjahres gekündigt werden.
Private Krankenversicherungen mit einer Mindestversicherungsdauer von ein bis drei Jahren und sind am Ende eines Versicherungsjahres kündbar. Wechseln Sie jedoch in die gesetzliche Krankenkasse, können Sie bis zu 2 Monate rückwirkend zum Anfang der Versicherungspflicht ihren Vertrag kündigen. Das Versicherungsjahr beginnt mit dem Datum der Vertragsunterzeichnung.
Planmäßige Kündigung eines Allianz Versicherungsvertrages
Eine planmäßige Kündigung muss fristgerecht sein. Sie muss nicht begründet werden. Die übliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Bei Verträgen mit langen Laufzeiten ist eine Kündigung erst nach drei Jahren möglich. In den Versicherungsbedingungen des Vertrages sind alle Fristen festgehalten.
Sonderkündigungen sind nicht vermeidbar!
Sonderkündigung nach dem Eintritt eines Schadensfalls
Nach einem Schadensfall haben beide Seiten ein Sonderkündigungsrecht. Ihre Kündigung soll die Allianz spätestens vier Wochen nach Abschluss der Entschädigungsverhandlungen bekommen haben. Sie können sofortiger Wirkung kündigen und bezahlen nur die Beiträge bis zu dem Zeitpunkt der Kündigung.
Sonderkündigung aufgrund einer Beitragserhöhung
Sie haben bei einer unbegründeten Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht. Ihre Kündigung muss der Allianz bis spätestens vier Wochen nach Ankündigung einer Beitragserhöhung vorliegen. Wirksam wird die Kündigung ab dem Zeitpunkt, ab dem die Erhöhung wirksam wäre.
Sie können nicht kündigen, wenn Sie eine dynamische Anpassung der Beiträge im Vertrag gewählt haben oder die Beiträge aufgrund gestiegener Versicherungssteuer angehoben wurden.
Wegen anderer Lebensumstände kündigen!
Sie einen Versicherungsvertrag der Allianz wegen Umzug beenden, oder wenn Sie Ihr auto oder Haus verkaufen.
Eine bestehende Wohngebäudeversicherung können Sie als neuer Eigentümer, sobald Sie im Grundbuch eingetragen sind.
Beim Kauf eines Autos genügt es dieses umzumelden und eine eigene Versicherung abzuschließen.
Bei Tod des Versicherungsnehmers gilt das Sonderkündigungsrecht ebenfalls.
Durch Arbeitslosigkeit war ich gezwungen, meine monatlichen Kosten auf ein Minimum zu begrenzen und wollte unter anderem meine Rechtsschutz Versicherung bei der Allianz kündigen. Ich habe mich damit an Abo Manager gewendet um sicher zu gehen, dass die Versicherung bei der Allianz so schnell wie möglich gekündigt wurde. Dabei wurde mir von dem Service alle Arbeit abgenommen und meine Versicherung bei der Allianz termingerecht gekündigt. Ich unterschrieb lediglich das Kündigungsschreiben an die Allianz. Da kann ich nur sagen : gute Arbeit geleistet .