Alemannia Aachen
Kündigungsadresse:
Alemannia Aachen GmbH
Krefelder Str. 205
52070 Aachen
Telefon: | 01805 / 018011 |
---|---|
Fax: | 02 41 / 9 38 40 - 219 |
Email: | info@alemannia-aachen.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Alemannia Aachen
Eine Kündigung der Mitgliedschaft bei dem Aachener Fußballverein Alemannia Aachen ist nur zum Ende des Geschäftsjahres möglich. Sie muss spätestens drei Monate vor Ende des Geschäftsjahres auf postalischem Weg durch einen Brief per Einschreiben eingereicht oder in der Geschäftsstelle abgegeben werden.
Bei einer Kündigung entfallen sämtliche Rechte, die durch die Mitgliedschaft erworben wurden, unabhängig davon, ob es sich um ein passives, ein aktives oder ein Ehrenmitglied handelt. Durch die Kündigung werden Mitglieder aus ihrer Verpflichtung entbunden, den Verein bei der Verfolgung seiner Vereinszwecke zu unterstützen und die Anordnungen der Vereinsorgane zu beachten. Ihnen ist ebenfalls das Besuchen von Vereinsveranstaltungen jeglicher Art untersagt, sowie die Benutzung von Vereinseinrichtungen. Bei einer wirksamen Kündigung verlieren ehemalige Mitglieder ihr Wahlrecht.
Sonderkündigung
Bei einem verstorbenem Mitglied erlischt die Mitgliedschaft bei dem Aachener Fußballverein Alemannia Aachen sofort nach Bekanntgabe seines Todes.
Es besteht außerdem die Möglichkeit, Mitglieder seitens des Vereins auf Beschluss des Präsidiums zu kündigen. Dies ist nur dann zulässig, wenn das Mitglied seine Zahlungsverpflichtungen länger als drei Monate und trotz zweimaliger schriftlicher Abmahnung nicht nachgekommen ist. Sollte das Mitglied gegen der Satzung und Anordnungen des Präsidiums verstoßen haben oder die Interessen des Vereins nicht gewahrt haben, kann ebenfalls eine Kündigung seitens des Präsidiums von Alemannia Aachen erfolgen. Homophobe oder rassistische Äußerungen, sowie das extremistische Verhalten aus politisch-religiöser Sicht werden durch das Verein nicht geduldet und führen zum sofortigen Ausschluss des Vereinsmitglieds.
Kündigungsbestätigung
Sofern ein Mitglied seine Mitgliedschaft bei dem Fußballverein Alemannia Aachen beendet und sich für die Abgabe der Kündigung in der Geschäftsstelle entscheidet, erhält er eine schriftliche Bestätigung. Sollte er seine Kündigung auf postalischem Wege eingereicht haben, gilt sie mit der Einschreibebestätigung als wirksam.
Sofern das Mitglied durch den Verein selber gekündigt wurde, ist ihm sein Ausschluss schriftlich mitzuteilen. Sollte er gegen eine solche Entscheidung Einspruch erheben wollen, hat er einen Monat zur Verfügung diesen schriftlich oder zu Protokoll des Geschäftsstelle abzugeben. In diesem Fall entscheidet der Ehrenrat vereinsintern wie weiterhin zu verfahren ist. Diese Entscheidung kann nicht angefechtet werden.
Einzugsermächtigung
Wenn das Mitglied dem Fußballvereins Alemannia Aachen eine Einzugsermächtigung erteilt hat, erlischt diese in dem Moment, ab dem die Kündigung der Mitgliedschaft im Verein wirksam wird.
Widerruf der Mitgliedschaft
Sollte sich ein Mitglied gegen die Mitgliedschaft im Fußballverein Alemannia Aachen entscheiden, kann er diese vor der Zahlung des ersten Beitrags in schriftlicher Form mitteilen. Sofern die Aufnahmebestätigung erhalten wurde und der erste Beitrag bezahlt worden ist, gilt die Mitgliedschaft als wirksam.