Aktion Mensch
Kündigungsadresse:
Aktion Mensch e. V.
Heinemannstr. 36
53175 Bonn
Telefon: | +49 228 2092-200 |
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Fax: | +49 228 2092-7777 |
Email: | lotterie@aktion-mensch.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Aktion Mensch
Wer träumt nicht davon irgendwann mal einen Lottogewinn zu erhalten? Sie müssten nie mehr arbeiten und könnten sich endlich den schönen Dingen des Lebens zuwenden. Doch was gibt es Besseres als die Chance auf einen Lottogewinn zu haben und dabei noch wohltätige Zwecke zu unterstützen. So ist ihnen geholfen und sie tun noch etwas Gutes für Menschen denen es nicht so gut geht. Doch was, wenn Sie kein Glück im Spiel haben oder Sie einfach die Hoffnung auf den großen Jackpot aufgeben? Jede Woche werden neue Zahlen gezogen, doch nie sind Ihre dabei! Zum Glück können Sie Ihre Teilnahmen an Lotterien kündigen. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen, wie Sie ihre Teilnahme bei der Aktion Mensch beenden, erfahren Sie hier.
Die Teilnahme bei der Aktion Mensch ist kein klassisches Vertragsgeschäft. Das heißt Sie unterschreiben keinen Vertrag an den Sie mit einer Laufzeit von X Jahren gebunden sind, sondern Sie bezahlen einen monatlichen Beitrag damit Sie bei der Ziehung der Aktion Mensch teilnehmen dürfen. Sie können sich dies in etwa so vorstellen als würden Sie jeden Monat an dem Kiosk an der Ecke ein Los kaufen. Sollten Sie gewinnen, gibt Ihnen die Inhaberin das Geld. Sie können aber nicht mehr verlieren als den Einsatz den Sie gebracht haben.
1.Welche Kündigungsfristen gibt es?
Da Sie bei der Aktion Mensch an keinen Vertrag gebunden sind, gibt es auch keine Kündigungsfrist.
2. Gibt es Sonderkündigungsfristen?
Nein auch diese gibt es nicht, da Sie ja keine vertragliche Verpflichtungen an den Aktion Mensch e.V. haben.
3. Wie lange dauert es bis ich eine Kündigungsbestätigung bekomme?
Sie bekommen keine Kündigungsbestätigung. Sie bekommen nur eine Nachricht, dass Sie an den weiteren Auslosungen nicht teilnehmen.
4. Erlischt mit der Kündigung automatisch meine erteilte Einzugsermächtigung?
Da Sie keine Kündigung benötigen, kann auch keine Einzugsermächtigung erlöschen. Jedoch sollten Sie hier vorsichtig sein, denn da Sie hier praktisch jeden Monat ein Los kaufen, bekunden Sie mit der Erteilung der Einzugsermächtigung ihr Einverständnis, dass Sie an der Auslosung teilnehmen. Das Bedeutet durch den monatlichen Abzug der Spielgebühren von Ihrem Konto stimmen Sie jedes Mal zu, dass Sie an der Auslösung teilnehmen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Sie Ihre Einzugsermächtigung zurückziehen und somit der Aktion Mensch e.V. symbolisieren, dass Sie nicht mehr an der Auslosung teilnehmen möchten.
5. Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen?
Sie können nicht widerufen. Laut § 312 d Abs. 4 Nr. 4 BGB besteht bei Lotterieverträgen (also der Teilnahme an einer Auslosung ohne festen Vertrag) kein Widerrufsrecht. Jedoch gibt es eine Ausnahme, und zwar sollten Sie das Los telefonisch bestellt haben, können zwei Wochen widerrufen.
Eine Vorlage des Widerrufs der Einzugsermächtigung finden Sie in Ihrem Abomanager unter dem Punkt " Verträge widerrufen".