Aktion Deutschland Hilft
Kündigungsadresse:
Aktion Deutschland Hilft e.V.
Willy-Brandt-Allee 10-12
53113 Bonn
Telefon: | 0228 – 24292 – 0 |
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Fax: | 0228 – 24292 – 199 |
Email: | presse@aktion-deutschland-hilft.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Aktion Deutschland Hilft
Manchmal ist eine Kündigung unumgänglich. Dabei gibt es die verschiedensten Gründe, welche zu dieser Entscheidung geführt haben. So ist es in solch einem Fall im von Vorteil, bestimmte Regeln einzuhalten. Damit beugt man etwaigen Problemen und Missverständnissen vor. Für beide Parteien wird auf diese Art die Zusammenarbeit oder deren Auflösung einfacher.
Sollte also der Wunsch oder die Notwendigkeit einer Kündigung bei der Aktion Deutschland Hilft bestehen, werden Sie zeitnah und ohne weiteren Aufwand Ihre Mitgliedschaft unproblematisch beenden können. Dabei ist es nur notwendig, ein Kündigungs Schreiben zu verfassen. Dieses können Sie natürlich handschriftlich tun und den postalischen Weg nutzen. Noch einfacher und für Sie bequemer ist die online Variante. Per E-mail ist es ganz einfach möglich Aktion Deutschland Hilft zu kündigen. dazu müssen einfach nur die wichtigsten Kerndaten angegeben werden. Dabei sollten Sie Ihren Namen und die Anschrift angeben. Ganz wichtig und nie vergessen werden sollte die Mitgliedsnummer. Über diese Nummer läuft die gesamte vertragliche Abwicklung. Somit wird für Sie ein reibungsloser und schneller Vorgang des Verfahrens einer Kündigung bei Aktion Deutschland Hilft gewährleistet. Natürlich gehört zu jedem Kündigungs Schreiben die Unterschrift. Denn nur so ist ein Vertrag und dessen Auflösung auch wirksam.
Bei Ihrer Kündigung gehört die Formulierung fristgerechtes Kündigen dazu. Erweitern Sie Ihr Schreiben mit dem Zusatz der Kündigung zum nächsten möglichen Termin. Somit schaffen Sie eine zeitliche Beschleunigung des Vorgangs und haben eine schnellere Kündigung bewirkt. Wichtig ist die schriftliche Bestätigung der Aktion Deutschland Hilft. Mit dieser Bestätigung verfügen Sie über einen Nachweis und es ist Akten kundig vermerkt, dass Sie eine Beendigung gefordert haben. Bereits nach kurzer Zeit werden Sie diese Bestätigung erhalten. Damit ist nun die Kündigung wirksam. Da Sie eine Kündigung gefordert haben, bestand zuvor ein Dauer Auftrag an Spenden für die Aktion Deutschland Hilft. Diese Zahlungen an Spenden wurden vom Konto abgebucht, was nun beendet ist. Mit der Kündigung erlöscht nun die Einzugsermächtigung. Einmalige Zahlungen müssen natürlich nicht gekündigt werden, da Sie von Ihnen selbst nur einmalig oder zu einem frei gewählten Zeitpunkt erfolgen. Vertragspartner können alle volljährigen Personen mit einer Bankverbindung sein.
Sonderreglungen können nur bestimmte Fälle darstellen, die am besten mit einem entsprechenden Rechtsbeistand geklärt werden sollten. das könnten zum Beispiel Betrug oder etwaige Fehlbuchungen sein. Jedoch sind solcherlei Vorkommnisse bei jeder Person verschieden und müssen separat geklärt werden.
Falls zu einem späteren Zeitpunkt der Wunsch zu einer erneuten Mitgliedschaft besteht, ist dies kein Problem. Zu jeder Zeit ist auch nach der Kündigung eine erneute Aufnahme bei der Aktion Deutschland Hilft wieder möglich.