Advocard
Kündigungsadresse:
Advocard Rechtsschutzversicherung AG
Besenbinderhof 43
20097 Hamburg
Telefon: | 040-237310 |
---|---|
Fax: | 04023731414 |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Advocard
Wie sehen die Kündigungsmöglichkeiten aus?
Wo muss die Kündigung hingeschickt werden?
1. Wie kann ich meine Mitgliedschaft bei Advocard kündigen?
Ihre Mitgliedschaft bei Advocard können Sie jeweils drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Kündigungen müssen generell schriftlich erfolgen.
Als Vertragspartner ist Advocard ebenfalls berechtigt, den Vertrag zum Ende jeder Vertragslaufzeit, sowie zum Ende jedes verlängerten Jahres zu kündigen. Auch hier muss die Kündigungsfrist von drei Monaten eingehalten werden.
Wie sehen die Kündigungsmöglichkeiten aus?
Bei einem Vertrag mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr ist eine Kündigung nicht notwendig. Ihr Vertrag wird automatisch mit Ende der Vertragslaufzeit ungültig. Die Laufzeit ihres Vertrages ist im Versicherungsschein niedergeschrieben.
Bei einem Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr, wenn Sie diesen nicht rechtzeitig kündigen.
Kündigungen müssen generell schriftlich erfolgen und sind nur gültig, wenn sie mindestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit bei Advocard eingehen.
Bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren kann der Vertrag bereits nach drei Jahren gekündigt werden. Passiert dies nicht, ist es möglich den Vertrag in jedem darauf folgenden Jahr zu kündigen. Bitte beachten Sie immer die Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten vor Ende der Vertragslaufzeit.
Ausnahmen bestehen, wenn der Versicherer den Rechtsschutz ablehnt, obwohl er zur Leistung verpflichtet ist. In diesem Fall sind Sie berechtigt, den Vertrag auch vorzeitig zu kündigen.
Ebenfalls berechtigt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen sind sowohl Sie als auch der Versicherer, wenn dieser seine Pflicht für mindestens zwei innerhalb von 12 Monaten eingetretene Rechtsschutzfälle bejaht. Dieses Recht gilt jeweils innerhalb eines Monats nach Anerkennung der Leistungspflicht für den zweiten oder jeden weiteren Rechtsschutz.
Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach Zugang der Ablehnung oder Anerkennung des Rechtsschutzes schriftlich zugekommen sein. Bei einer Kündigung durch den Versicherungsnehmer ist der Versicherer berechtigt, die Kündigung erst zu einem späteren Zeitpunkt, jedoch spätestens zum Ende des laufenden Versicherungsjahres wirksam werden zu lassen. Eine Kündigung durch den Versicherer wird einen Monat nach Eingang beim Versicherungsnehmer wirksam. Bei einem gekündigten Vertrag hat der Versicherer nur Anspruch auf eine Beitragszahlung die der abgelaufenen Vertragslaufzeit entspricht.
Wo muss die Kündigung hingeschickt werden?
Kündigungen sind schriftlich zu richten an:
ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG
Besenbinderhof 43
20097 Hamburg
Advocard ist Anwalts Liebling, der Spruch stimmt. Ich habe die Advocard auch schon in Anspruch nehmen müssen. Heute benötige ich keine Rechtschutzversicherung mehr. Daher habe ich den Vertrag zum Ende des Beitragsjahres aufgekündigt. Dies gestaltete sich reibungslos und ohne weitere Rückfragen. Der Vertrag wurde gelöst und ich habe die Rechtschutzversicherung ordentlich aufgelöst.