1. FC Kaiserslautern
Kündigungsadresse:
1. FC Kaiserslautern e.V.
Fritz-Walter-Str. 1
67663 Kaiserslautern
Telefon: | 0049 (0) 631 3188 0 |
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Fax: | 0049 (0) 631 3188 290 |
Email: | info@fck.de |
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14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei 1. FC Kaiserslautern
Der 1. FC Kaiserslautern bietet seinen Anhängern mehrere Möglichkeiten, den Verein zu unterstützen, beispielsweise mit einer Mitgliedschaft oder durch den Erwerb einer Dauerkarte. Der Kauf einer Dauerkarte und eine Mitgliedschaft beim 1. FC Kaiserslautern bieten zwar mehrere Vorteile, ist aber für das Mitglied beziehungsweise den Inhaber auch mit Kosten verbunden. Wer die Vorteile einer Dauerkarte oder einer Mitgliedschaft beim 1. FC Kaiserslautern nicht mehr nutzen kann oder will, muss seinen Vertrag mit dem Verein kündigen. Im folgenden Artikel wird beschrieben, wie eine Mitgliedschaft beziehungsweise der Besitz einer Dauerkarte rechtsgültig beendet werden kann und worauf geachtet werden muss.
Eine Mitgliedschaft beim 1. FC Kaiserslautern bietet zahlreiche Vorteile. Für viele Mitglieder ist sie eine Herzensangelegenheit. Dennoch kann es vorkommen, dass sich eine Person durch Werbung an der Haustür, in der Einkaufspassage oder durch einen geschickten Telefonverkäufer zu einer Mitgliedschaft beim 1. FC Kaiserslautern überreden lässt. Laut § 355 BGB kann der Antrag auf Mitgliedschaft beim Verein innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Widerspruchsfrist tritt mit dem Tag der Antragstellung in Kraft. Es sollte daher keine Zeit verloren und unverzüglich gehandelt werden. Der Widerspruch muss in schriftlicher Form erfolgen und sollte sicherheitshalber per Einschreiben mit Rückschein an den Verein gesendet werden. Eine Begründung des Widerspruchs ist nicht erforderlich. Eine erteilte Bankeinzugsermächtigung sollte ebenfalls im Widerspruchsschreiben widerrufen werden. Weiterhin sollte um die Zusendung einer Bestätigung durch den Verein gebeten werden.
Die Kündigung einer Dauerkarte für die Spiele des Bundesligisten 1. FC Kaiserslautern muss ebenfalls in Schriftform erfolgen. Im Internet stehen rechtssichere Musterkündigungsbriefe zur Verfügung. Der Musterbrief kann komfortabel am Bildschirm mit den erforderlichen persönlichen Daten des Dauerkarteninhabers ergänzt, digital unterschrieben und elektronisch an den Verein übermittelt werden. Damit sich der Bezug der Dauerkarte nicht automatisch um eine weitere Spielsaison verlängert, muss die Kündigung für eine vom 1. FC Kaiserslautern herausgegebene Dauerkarte bis zum Stichtag 31. Mai beim Verein eingegangen sein. Im Kündigungsbrief sollte weiterhin um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung und des Termins gebeten werden. Der Verein versendet die Kündigungsbestätigung normalerweise zeitnah innerhalb weniger Werktage per E-Mail oder per Post. Eine erteilte Einzugsermächtigung wird allerdings nicht automatisch durch einen Widerspruch unwirksam und muss daher ebenfalls im Widerspruchsschreiben widerrufen werden.
Wer die Vorteile einer Mitgliedschaft beim 1. FC Kaiserslautern nicht mehr nutzen will oder nicht mehr nutzen kann, muss seine Mitgliedschaft kündigen. Die Kündigung muss dem Verein in schriftlicher Form übermittelt werden. Die Beendigung der Mitgliedschaft kann jeweils zum 30. Juni und 31. Dezember eines Jahres erfolgen. Verstirbt ein Mitglied des 1. FC Kaiserslautern erlischt die Mitgliedschaft automatisch. Eine Kündigung durch die Hinterbliebenen muss nicht erfolgen. Gründe, warum die Mitgliedschaft nicht länger bestehen soll, müssen dem Verein nicht mitgeteilt werden. Um Rechtssicherheit zu schaffen, sollte im Kündigungsschreiben um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung und des Termins gebeten werden. Diese wird vom Verein in der Regel zeitnah nach Eingang der Kündigung verschickt. Durch eine Kündigung wird eine erteilte Bankeinzugsermächtigung nicht automatisch unwirksam. Die Einzugsermächtigung muss daher im Kündigungsschreiben ebenfalls widerrufen werden. Ein Sonderkündigungsrecht ist in der aktuellen Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern bisher nicht geregelt.