1&1

Kündigungsadresse:

1&1 Internet AG

Elgendorfer Str. 57
56410 Montabaur


Telefon:07219600
Fax:07219608003
Email:info@1und1.de
Diese Adresse von 1&1
haben wir zuletzt geprüft am:

14.11.2024

Alle Angeben ohne Gewähr
Gefällt Dir unsere Seite?
Gib einfach eine Bewertung ab.

1.5/5
von insgesamt47

Bewerte den Service von 1&1 Internet AG

Diese Verträge von 1&1 solltet Ihr euch genauer ansehen

1&1 Domain

  • Informationen zum Vertrag
  • Besonderheiten zum diesem Vertrag
  • Kündigung
  • Widerruf
  • Änderung der Bankverbindung mitteilen
  • Adressänderung mitteilen

1&1 Handyvertrag

  • Informationen zum Vertrag
  • Besonderheiten zum diesem Vertrag
  • Kündigung
  • Widerruf
  • Änderung der Bankverbindung mitteilen
  • Adressänderung mitteilen

1&1 Internet

  • Informationen zum Vertrag
  • Besonderheiten zum diesem Vertrag
  • Kündigung
  • Widerruf
  • Änderung der Bankverbindung mitteilen
  • Adressänderung mitteilen

1&1 Mail

  • Informationen zum Vertrag
  • Besonderheiten zum diesem Vertrag
  • Kündigung
  • Widerruf
  • Änderung der Bankverbindung mitteilen
  • Adressänderung mitteilen

Andere Abos und Verträge von 1&1

Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei 1&1

Um seinen Vertrag bei 1&1 zu kündigen, muss man die Kündigungsfristen bei den verschiedenen gebuchten Angeboten, Tarifen oder Leistungen beachten. Die Kündigung soll je nach Art entweder in Schriftform oder durch den Kundenportal erfolgen. Bei 1&1 unterscheidet man zwischen einem Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten oder einen ohne bestehende Mindestlaufzeit. Sollte man den ersteren abgeschlossen haben, beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Vertragsende, andererseits verlängert sich die Laufzeit um weitere 12 Monate. Sollte man sich für einen Vertrag ohne Mindestlaufzeit im Mobilfunk entschieden haben, kann man jederzeit eine Kündigung aussprechen, jedoch diesbezüglich beachten, dass die Kündigungsfrist 14 Tage vor Monatsende beträgt. Verträge oder Mindestlaufzeit im Festnetz kann man mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen.

Sonderkündigung bei privaten und gewerblichen Personen

Sollte man eine Sonderkündigung wünschen, ist diese nur bei einem Umzug möglich, wobei am neuen Wohnort bereits ein DSL-Anschluss vorhanden sein muss. Damit die Sonderkündigung möglichst schnell wirksam wird, benötigt man bei 1&1 eine Kopie der Ummeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt, eine Kopie der Bestellbestätigung des bereits vorhandenen DSL-Anschlusses und eine Kopie einer aktuellen Rechnung vom letzteren. Die Sonderkündigung ist mit einer einmaligen Gebühr verbunden, die sich aus drei Monats-Grundgebühren ab dem Umzugstermin zusammen setzt. Sollte am neuen Wohnort bereits ein Anschluss von 1&1 vorhanden sein, reicht er aus, neben einer Kopie der Ummeldebestätigung, noch die Kundennummer des anderen Vertragsinhabers anzugeben.
Hat man allerdings ein Gewerbe angemeldet, soll man anstatt der Ummeldebestätigung eine Bescheinigung zuschicken, die den Umzug oder die Zusammenlegung des Firmensitzes bestätigt. Einen Auszug aus dem Gewerbe- bzw. des Handelsregisters ist in diesem Fall vollkommen ausreichend.
Alternativ besteht die Möglichkeit, eine formlose, vom Kunden persönlich unterschriebene, Kündigung auszusprechen und Sie mit allen notwendigen Dokumenten 1&1 zukommen zu lassen.

Kündigungsbestätigung 1&1

Nachdem die Kündigung vom 1&1 bearbeitet wurde, erhält man eine Kündigungsbestätigung per Mail, die das genaue Kündigungsdatum enthält. Die Einzugsermächtigung erlischt mit Ablauf des Vertrags, jedoch ist ein gesondertes Schreiben des Kunden in diesem Fall von Vorteil, wodrin er dies ausdrücklich erwähnt.

Widerruf eines Vertrags bei 1&1

Sollte man seinen gerade abgeschlossenen Vertrag bei 1&1 widerrufen wollen, hat man einen Zeitraum von 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses dies zu erledigen, ohne irgendwelche Gründe angeben zu müssen. Damit der Widerruf wirksam ist, hat man die Möglichkeit, ihn 1&1 postalisch zukommen zu lassen, oder aber auch per Telefon, Telefax oder Email. Für diesen Zweck kann man das Widerufsformular benutzen oder den Wideruf selber verfassen. Damit die Widerufsfrist eingehalten wird, reicht es aus, die Widerrufsmitteilung vor Ablauf der Widerrufsfrist abzuschicken.

Bewertungen und Erfahrungen mit 1&1

avatar Nico 4/5

Eine Kündigung bei 1&1 kann durchaus zu einer schwierigen und umständlichen Hängepartie werden. Unter 1und1.de kann man seine laufenden Verträge ansehen. Wenn man nun einen der Verträge kündigen will, kann man unter vertrag.1und1.de ein Kündigungsformular ausdrucken, welches man dann ausfüllt und unterschrieben wegschickt. Was bei mir dann aber umständlich wurde, ist die Tatsache, dass 1&1 alles dafür tut, um den Kunden trotz Kündigung weiter zu behalten. Sie haben mich etliche Male angerufen, um mir neue Verträge anzubieten, was ich äußerst lästig finde. Auch heute bekomme ich noch Infopost mit neuen Angeboten.

avatar Erik 5/5

Ich hatte einen monatlich kündigbaren Vertrag bei 1&1 für meinen Surfstick, den ich als Überbrückungslösung abgeschlossen hatte. Nach Ablauf der von mir benötigten Zeit wollte ich den Vertrag beenden und dachte, dass ich dies ganz bequem online über den Vertragsservice erledigen könnte. Ich habe mir diese genauer angeschaut, jedoch hatte ich gewisse Bedenken, weswegen ich schriftlich per Brief kündigte (Einschreiben mit Rückschein). 1&1 bestätigte mir auch meine Kündigung schriftlich und wollte natürlich mit mir Kontakt aufnehmen, um mich als Kundin zu halten, was ich jedoch ablehnte.



Deine Bewertung wird als "Gast" gepostet. facebook login