Infos und Tipps zum Widerruf einer Rechtsschutzversicherung

Du hast eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen und vielleicht gemerkt, dass dieses Angebot zu teuer ist. Vielleicht hast Du auch gemerkt, dass Du bereits woanders eine Rechtsschutzversicherung hast, dass macht nichts, denn dann kannst Du einen Joker einsetzen. Du kannst diesen Vertrag widerrufen, wenn Du in der zweiwöchigen Widerrufsfrist bist. Der Gesetzgeber hat Dir im Verbraucherrecht diese Möglichkeit eröffnet und Du kannst unter Umständen genau diese Regelung für Dich nutzen. Es gibt zwar einige Dinge die Du beachten solltest, aber diesen Widerrufs-Joker kannst Du meist immer anwenden und aus einem Rechtsschutzversicherungsvertrag innerhalb der zwei Wochen Frist aussteigen.

Wie muss ein Widerruf für Deine Rechtsschutzversicherung aussehen?

Es muss aus dem Schreiben klar zu erkennen sein, dass Du von Deinem zweiwöchigen Widerrufsrecht Gebrauch machst. Der Text sollte dies genau wieder geben. Die Vertragsnummer und eine eigenhändige Unterschrift sollte das Schreiben haben. Es ist wichtig, dass Du dieses Schreiben per Einschreiben an die Versicherungsgesellschaft schickst, damit Du nachweisen kannst, dass die Frist gewahrt ist. Du solltest auch fordern, dass man Dir eine Bestätigung zuschickt. Wenn Du bereits eine Prämie gezahlt hast oder das Versicherungsunternehmen die Lastschrift eingelöst hat, dann solltest Du die Zahlung stornieren.

Was musst Du genau beachten und musst Du eventuell etwas zurück leisten?

Grundsätzlich gilt die Widerrufsfrist von zwei Wochen ab Vertragsabschluss, die meisten Rechtsschutzversicherungsverträge beinhalten eine Klausel zum Widerruf und den gültigen Fristen. Einige Versicherungen haben diese Frist auch zugunsten der Kunden verlängert, jedoch musst Du unter Umständen beachten, wenn Du bereits eine Prämie geleistet hast, dann ist meist auch die Frist erloschen. Bei einer Rechtsschutzversicherung musst Du nichts zurück leisten, wenn Du in der gesetzlich verbindlichen Frist, ohne Angabe von gründen den Vertrag wirksam widerrufst. Sollte es keine Widerrufsklausel geben und niemand hat Dich auf das Widerrufsrecht hingewiesen, dann hast Du immer die Möglichkeit des Widerrufs.

Was ist genau zu beachten beim Widerruf eines Rechtsschutzversicherungsvertrages?

Das Widerrufsrecht von zwei Wochen gilt bei allen Versicherungsverträgen, wozu auch eine Rechtsschutzversicherun gehört. Die Frage ist auch wie hast Du diese Versicherung abgeschlossen, vielleicht als Paket. Auch hier stehen Dir einzelne Teile zum Widerruf zu. Das gilt auch für sogenannte Paketverträge. Jedoch wenn die Prämien für die Rechtsschutzversicherung geflossen sind, dann gilt einhellig, dass Du die Vertragsbedingungen akzeptiert hast.

Was musst Du zu den Voraussetzungen für einen Widerruf Deiner Rechtsschutzversicherung wissen?

Zunächst einmal musst Du wissen, Du hast ein zweiwöchiges Widerrufsrecht, dass gilt ab Vertragsabschluss. Widerrufen musst Du schriftlich mit Nachweis, am besten per Einschreiben auf dem Postweg. Es muss klar erkennbar sein, dass Du wirklich von Deinem Recht auf Widerruf Gebrauch machst. Eine Ausnahme für Dein Widerrufsrecht bildet die Tatsache, wenn Du schon Beiträge beziehungsweise eine Versicherungsprämie geleistet hast, dann ist anzunehmen, dass Du mit Deiner Rechtsschutzversicherung einverstanden bist. Ausnahme bilden auch sogenannte Paketverträge die eine Rechtsschutzversicherung mit beinhalten, hier gilt auch die zwei Wochen Frist und hier musst Du gezielt handeln. Die Widerrufsfrist verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn der Fall vorliegt, dass Du keine Hinweis auf Dein Widerrufsrecht bekommen hast oder die Widerrufsklausel im Vertrag fehlt. Du siehst also es ist in den ersten zwei Wochen einfach aus dem Vertrag auszusteigen, wenn sich vielleicht woanders etwas günstigeres ergibt.

 

Diese Rechtsschutzversicherungen wurden vor kurzem widerrufen

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