Wenn Du Verträge mit Kreditinstittuten widerrufen möchtest, so gibt es hierbei einige Dinge zu beachten


I.Form

Für den widerruf derartiger Verträge gibt es im Gesetz keine besonderen Vorschriften. Aus Gründen der Beweissicherung empfiehlt es sich jedoch, hier immer die Schriftform einzuhalten. Darüber hinaus solltest Du immer darauf achten, im Ernstfall den Zugang des Widerrufs belegen zu können. Hierzu solltest du dir am besten eine Empfangsbestätigung geben lassen oder aber ein Einsxchreiben mit Rückschein verschicken. Damit kannst du im Ernstfall den Zugang des Widerrufs problemlos beweisen.

II. Frist

Hierbei musst du zuerst einmal prüfen, auf welche Art und Weise der Vertrag zustande gekommen ist. Wenn du den Vertrag mit der Bank im Internet abgeschlosen hast, dann kannst du ihn innerhalb von vierzehn Tagen schnell und ohne Probleme widerrufen. Dies ist in den Vorschriften über Fernabsatzverträge geregelt. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem du den Vertrag abgeschlossen hast und über dein Widerrufsrecht belehrt worden bist. Auch bei einem Kreditvertrag ist es möglich, diesen innerhalb von vierzehn Tagen zu widerrufen. Wenn du also von einem derartigen Vertrag zurücktreten willst, dann ist das innerhalb der ersten zwei Wochen bei diesen Vertragsarten kein Problem. Selbst bei vor Jahren abfgeschlossenen Darlehensverträgen ist also unter Umständen ein Widerruf möglich, wenn die Bank bei der Widerrufsbelehrung Fehler gemacht hat. Hier ist es anzuraten, sich von einem guten Anwalt beraten zu lassen.

Viele Banken bieten neben dem klassischen Finanzdienstleistungsgeschäft auch noch weitere Verträge an, zum Beispiel Versicherungen. Wenn diese Verträge im Internet abgeschlossen wurden, dann gelten auch hier die Vorschriften über Fernabsatzverträge. Ansonsten gelten aber auch bei Versicherungen die vierzehntägige Widerrufsrecht.

Solltest du diese Widerrufsfristen bereits überschrtten haben, so gelten die normalen Kündigungsfristen. Hierbei solltest du dich im Vertrag selbst informieren und nachsehen, zu welchem Zeitpuunkt du dann aus dem Vertrag herauskommen kannst. Bei Konten und ähnlichen Dauerschuldverhältnissen ist das in der Regel ohne Probleme möglich. wer ein Konto kündigen möchte, der kann dies in der Regel jederzeit tun.

III. Folgen des widerrufs

Die Folge des Widerrufs ist, dass der Vertrag rechtlich null und nichtig ist. Du wirst also so gestellt, als sei der Vertrag nie abgeschlossen worden. Wurden bereits Leistungen erbracht, so müssen diese natürlich zurückerstattet werden. Du musst also zum Beispiel eine bereits ausgezahlte Kreditsumme zurückzahlen. Ansonsten hat der Widerruf allerdings keine Folgen. Er muss also noch nicht einmal begründet werden. im Ernstfall solltest du dich also nicht scheuen, von diesem Recht auch Gebrauch zu machen.

 

Diese Verträge mit Kreditinstituten wurden vor kurzem widerrufen

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