Infos und Tipps zum Widerruf der Altersvorsorge

Du hast an Deine Altersvorsorge gedacht und einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen. Riester-Vertrag, private Rentenversicherung oder ein ähnliches Produkt, Du merkst aber jetzt Du möchtest schnell aussteigen und hast es Dir anders überlegt? Dann kannst Du Deinen Trumpf einsetzen und Dich auf das Widerrufsrecht berufen. Zu diesen Verträgen gilt genau wie bei anderen Versicherungsverträgen ein zwei wöchiges Widerrufsrecht, dass Du nutzen kannst. Vielleicht hast Du entdeckt, dass ein anderes Unternehmen bessere Konditionen bietet, oder Du willst diesen Vertrag einfach nicht mehr? Die Gründe sind egal, denn wenn Du einen Widerruf Deiner Altersvorsorge vornimmst, dann musst Du Dich ohne gründe nur an die Fristen halten.

Wie kannst Du widerrufen; welche Form ist sinnvoll?

Zunächst einmal muss klar Dein Wille erkennbar sein. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus, sondern Du nimmst am besten den Postweg. Du setzt ein Widerrufsschreiben auf und erklärst ausdrücklich Deinen fristgerechten Widerruf, so wie es die entsprechende Klausel im Vertrag zur Altersvorsorge vorsieht. Hat man Dich nicht auf die Widerrufsmöglichkeit hingewiesen, dann kannst Du immer widerrufen, genauso wenn in solch einem Vertrag eine entsprechende Klausel zum Widerruf fehlt. Wichtig ist nur beim Widerruf, dass Du nachweisen kannst, wann Du den Widerruf abgeschickt hast und das dieses Schreiben auch von Dir eigenhändig unterschrieben ist. Du solltest eine Bestätigung Deines Widerruf verlangen.

Rechtliche Grundlagen beim Widerruf der Altersvorsorge

Im Jahr 2010 hat der Gesetzgeber eindeutig mit einer entsprechenden Gesetzes-Novellierung die Widerrufsrechte der Verbraucher gestärkt. Viele alte Verträge wurde ohne Widerrufsbelehrung und ohne besonderen Hinweis geschlossen. Demnach gelten bei dieser Art von Verträgen immer zwei Wochen Widerrufsfrist nach Abschluss beziehungsweise nach Zugang des Versicherungsscheines. Wurdest Du nicht auf diese Möglichkeit hingewiesen, dann hast Du das Recht den Vertrag zur Altersvorsorge immer zu widerrufen. Genauso gilt dies auch für den Fall, dass keine Klausel zum Widerruf in dem Vertrag ausgewiesen ist. Einige Unternehmen gewähren auch längere Fristen jedoch gilt nach der ersten Beitragszahlung durch Dich, der Vertrag als akzeptiert. Das ist die Ausnahme und hier musst Du genau prüfen.

Was gibt es noch zu beachten?

Zu der Begründung eines Widerruf eines Vertrages zur Altersvorsorge kann man sagen, es muss nicht begründet werden. Versicherungsverträge, Internetverträge, Darlehensverträge und andere an diese Gruppen angelehnte Verträge fallen alle unter diese Widerrufsregelung. So kannst Du auch ohne Schwierigkeiten aus Deinem Vertrag zur Altersvorsorge ohne Probleme aussteigen. Die einzige Hürde ist die Zahlung der Prämie. Hat der Versicherer abgebucht, so musst Du auch an die Zurückbuchung der Lastschrift denken, denn damit erklärst Du auch den Widerruf. Lässt Du die Zahlung einfach weiter laufen, dann wertet das Unternehmen dies als Akzeptanz.

Noch ein die Voraussetzungen

Hat man Dich nicht auf Dein Widerrufsrecht hingewiesen, dann kannst Du immer widerrufen und fehlt die Klausel über den Widerruf, dann kannst Du auch widerrufen, auch wenn Du Prämien gezahlt hast. Bei Belehrung und Klausel kannst Du nur in der zwei wöchigen Frist den Widerruf vornehmen und Deine Altersvorsorge so beenden. Also es ist nicht schwierig, Du musst nur wissen welche Möglichkeiten dieses Widerrufsrecht bietet. An sich ist es leicht und in den zwei Wochen kannst bestimmt interessante neue Angebote finden.

 

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